![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich habe schon etwas gegoogelt und alte Threads durchgelesen, so ganz schlau bin ich daraus jedoch noch nicht geworden.
Wir haben einen Titel erwirkt, wonach die Gegenseite einen Betrag X an unseren Mandanten Zug um Zug gegen Übergabe eines Motorrades zu zahlen hat.
Der Annahmeverzug wurde im Titel nicht festgestellt.
Wie läuft jetzt die Zug-um-Zug-Vollstreckung? Wenn ich richtig gelesen habe, müssen wir dem Schuldner jetzt die Rückgabe des Motorrades anbieten. Die Wohnorte unseres Mandanten und der Gegenseite liegen weit voneinander entfernt. Kann ich die Gegenseite dennoch auffordern, das Motorrad bei unserem Mandanten gegen Übergabe des Geldes zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuholen?
Und sollte er dies nicht tun, dann einen GVZ mit der Zwangsvollstreckung beauftragen?
Viele liebe Grüße