Erweiterung eines Zwangsvollstreckungsauftrages?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Susi_Fröhlich
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#1

27.07.2017, 14:52

Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgende Situation:

Das Urteil und der KFB der ersten Instanz sind schon beim Gerichtsvollzieher. Dieser konnte auch schon einen Teilbetrag vollstrecken. Alle Unterlagen sind logischerweise noch bei ihm um den Rest beizutreiben. Jetzt habe ich den KFB der zweiten Instanz da und frage mich, ob ich jetzt nochmal einen gesonderten ZVA stellen muss oder ob ich den ersten irgendwie erweitern kann? :kopfkratz Hat da jemand einen Tipp für mich? Vielen Dank im Vorraus. :wink1
sunnylein
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#2

27.07.2017, 15:06

Ich habe es mal so gemacht, dass ich den neuen Titel sowie ein akutelles Forderungskonto (also über alle Titel) zum GV geschickt habe, ging problemlos.

Aber generall müsstest du eigentlich einen neuen ZV-Auftrag machen ....

Stimmt dich doch mal mit dem Gerichtsvollzieher ab
Coco Lores
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#3

27.07.2017, 15:29

sunnylein hat geschrieben:
Stimmt dich doch mal mit dem Gerichtsvollzieher ab
:dafuer Im Zweifel einfach mal beim GV anrufen der wird dir schon sagen wie er es gerne hätte. So sparst du dir unter Umständen ne Menge Arbeit, Zeit und Kosten!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Susi_Fröhlich
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#4

27.07.2017, 15:48

Das hatte ich mir auch vorgenommen. Danke für die schnelle Hife =)
jenniver
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#5

27.07.2017, 18:14

sunnylein hat geschrieben:Ich habe es mal so gemacht, dass ich den neuen Titel sowie ein akutelles Forderungskonto (also über alle Titel) zum GV geschickt habe, ging problemlos.
Mach ich auch so und abgeänderte Kostennote, wenn es zu einem Gebührensprung kommt. Abzüglich bereits vom Schuldner gezahlt.
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