Hallo
Ich weiß, dass wir das vor kurzem schon mal in einem anderen Thema kurz angesprochen haben...
Und zwar ist es mir jetzt schon wieder passiert, dass im Vermögensverzeichnis und in den Drittauskünften widersprüchliche Informationen stehen.
Folgendes Problem:
DA der DRV ergab, dass Schuldnerin bei der FA XY angestellt ist. Schuldnerin gibt in der VA an, arbeitssuchend zu sein.
Hatte daraufhin mit der zuständigen GVin telefoniert. Sie teilte mit, dass Schuldnerin ihr die Bescheide zum Abgabetermin vorgelegt hat und diese wirklich arbeitslos wäre.
Also werde ich mir eine Lohnpfändung sparen können...
Und heute kam die DA vom BZSt, dort heißt es, dass Schuldnerin keine Konten hat. Schuldnerin gibt aber an, selbst Kontoinhaberin bei der XY Bank zu sein.
VA ist jetzt erst zwei Wochen alt... Bin mir jetzt unschlüssig, was ich der Mandantschaft raten soll...
Hattet ihr schon mal solche Probleme???
Widerspruch DA und VA
- Mel Kunterbunt
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Nein, hatte ich noch nicht. Aber ich würde den Mandanten darüber aufklären, dass hier ggf. eine Pfändung ins Leere läuft. Unabhängig davon, dass das Konto, wenn der Schuldner arbeitslos ist, auch sicherlich in ein P-Konto geändert wird, sobald ein PfÜB zugestellt wird (wenn es sich nicht ohnehin schon um ein P-Konto handelt). Entsprechend macht eine Pfändung keinen Sinn.
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- Mel Kunterbunt
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Ja... An die Umstellung an ein P-Konto habe ich gar nicht gedacht... Werde den Mandanten mitteilen, dass eine Pfändung momentan nicht erfolgversprechend scheint...
Hab vielen Dank Anahid!
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- Mel Kunterbunt
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Update...
Habe heute eine neue VA und DAe in der Post (anderer Schuldner...)... Gleiches Problem... BZSt teilt mit: Schuldner unterhält Konten bei Bank AA, BB und CC... Schuldner gibt an, ein Konto bei der DD Bank zu haben...
Habe heute eine neue VA und DAe in der Post (anderer Schuldner...)... Gleiches Problem... BZSt teilt mit: Schuldner unterhält Konten bei Bank AA, BB und CC... Schuldner gibt an, ein Konto bei der DD Bank zu haben...
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Würde ich auf gut Glück pfänden. Diesen Fall habe ich hier öfter und siehe da....der Schuldner hatte nicht nur die Konten, die er in der VA angegeben hat. Vorher aber mit dem Mandanten besprechen, ob er einverstanden ist und auf das Risiko, dass hier nichts zu holen ist, hinweisen. Dieses Risiko ist aber bei einer Kontenpfändung ja eigentlich immer gegeben.
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Aber die Bank, die er in der VA angibt, taucht in der DA nirgends auf...
Darum stellt sich mir so langsam die Frage, ob die DA überhaupt vollständig sind...
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- Anahid
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Den Fall hatte ich auch schon einmal. Da ging die Pfändung bei der Bank aus der VA ins Leere. Wie ich schon an anderer Stelle mitgeteilt habe, hatte ich bislang keine Probleme mit den Auskünften und Überschneidungen kann es immer geben.
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