![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Mein Vorschlag:
- Module A, B, C, D, P (A, C und P sind nach meinem Programm eh Pflicht)
- In Modul B nehme ich das Häkchen bei "Vollstreckungstitel" raus und schreibe stattdessen den PfÜb in einen der unteren leeren Felder, Forderungsaufstellung sende ich nicht mit (steht ja alles im PfÜb)
- Modul D: "Zustellung" ankreuzen
Richtig, oder fehlt da was?
Der Titel, der dem PfÜb zugrunde liegt, muss meines Erachtens nach ja nicht nochmal mit beigefügt werden, weil dafür gibt es ja nun den PfÜb.
Muss ich das Original vom PfÜb je Drittschuldner und Schulder noch kopieren oder darf das nur der GVZ?
Den Auftrag würde ich direkt an den GVZ schicken, der in dieser Angelegenheit auch schon das vorläufige Zahlungsverbot veranlasst hat?
Sorry für die blöde Fragen, aber ich bin allein im Büro und habe niemanden, den ich fragen könnte.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)