Pfändungsbeschluss 720a ZPO und nun ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maja1180
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#1

17.07.2017, 11:29

Hallo Ihr Lieben,

ich habe einen Pfändungsbeschluss nach §750a ZPO.
Jetzt wurde die Berufung zurückgenommen.
Dann darf ich doch jetzt verwerten oder ? Wie mache ich aus dem Pfändungsbeschluss jetzt einen Überweisungsbeschluss ?

Wer kennt sich da aus ?
Ich habe das zum ersten Mal auf dem Tisch.

Danke .

Viele Grüße
Maja
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#2

17.07.2017, 11:49

Du musst auf das Urteil einen Rechtskraftvermerk anbringen lassen und beantragst dann den Erlass eines Überweisungsbeschlusses mit dem ganz normalen Pfüb-Formular.
Maja1180
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#3

17.07.2017, 13:07

super vielen Dank.
Und muss ich dann den bestehenden Pfändungsbeschluss mit an Gericht schicken oder das Aktenzeichen davon angeben oder wird das ein ganz neues Verfahren.
Fallen die 20,00 EUR Gerichtskosten nochmal an ? Und die RA-Gebühren ?
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