Hallo Ihr Lieben,
ich habe einen Pfändungsbeschluss nach §750a ZPO.
Jetzt wurde die Berufung zurückgenommen.
Dann darf ich doch jetzt verwerten oder ? Wie mache ich aus dem Pfändungsbeschluss jetzt einen Überweisungsbeschluss ?
Wer kennt sich da aus ?
Ich habe das zum ersten Mal auf dem Tisch.
Danke .
Viele Grüße
Maja
Pfändungsbeschluss 720a ZPO und nun ?
super vielen Dank.
Und muss ich dann den bestehenden Pfändungsbeschluss mit an Gericht schicken oder das Aktenzeichen davon angeben oder wird das ein ganz neues Verfahren.
Fallen die 20,00 EUR Gerichtskosten nochmal an ? Und die RA-Gebühren ?
Und muss ich dann den bestehenden Pfändungsbeschluss mit an Gericht schicken oder das Aktenzeichen davon angeben oder wird das ein ganz neues Verfahren.
Fallen die 20,00 EUR Gerichtskosten nochmal an ? Und die RA-Gebühren ?