folgender Sachverhalt: Rechtsanwalt des K reicht Klage gegen B beim falschen Gericht ein.
B hat noch in einer anderen Sache einen Titel gegen K.
Jetzt will B, dass wir einen Pfüb einreichen und den Anspruch des K auf Erstattung der Kosten gegen seinen eigenen Anwalt pfänden, die aufgrund der falsch eingereichten Klage dem K entstanden sind, die aber nicht entstanden wären, wenn gleich beim richtigen Gericht Klage eingereicht worden wäre.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Also wäre der Anwalt des K der Drittschuldner.
Frage: Ist das überhaupt möglich und wenn ja, wie formulieren wir den Anspruch im Pfüb.
Ich hoffe, das der Sachverhalt verständlich ist.
Vielen Dank schon einmal
PL