Nachbesserung VA?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tanja Igel
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#1

14.07.2017, 13:12

Moin,

ich bin in einer Sache etwas unsicher. Der Schuldner hat die VA abgegeben und darin mitgeteilt, dass ihm eine Frau XY die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 80 T€ schuldet. Zu der Dame hat er Straße und Ort angegeben, leider keine Hausnummer. Der Darlehensvertrag lag dem GV bei der VA nicht vor, der Schuldner konnte den Vertrag angeblich nicht auffinden. Die Nachfrage beim Meldeamt hat folgende Auskunft erbracht: "Person nicht im Melderegister gespeichert!" Ich würde jetzt gern den GV beauftragen, dass der Schuldner die VA nachbessert und mehr und/oder korrekte Angaben zu seiner Drittschuldnerin macht, bin mich allerdings nicht sicher, ob er das machen muss. Habt ihr dazu eine Meinung?
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Mel Kunterbunt
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#2

14.07.2017, 13:21

Kommt evtl. auf den GV an... Denke aber, dass es schwierig wird. Da der GV den Schuldner über die Konsequenzen einer Falschabgabe belehrt hat. Und wenn der Schuldner steif und fest behauptet, dass das die einzige Anschrift ist, die im bekannt ist, wird auch der GV nichts mehr machen können. :/
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