Drittauskunft Barclay Bank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mami1504
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#1

04.07.2017, 11:33

Ich habe gerade eine Drittauskunft erhalten. Der Schulnder besitzt nur ein Konto bei der Barclay Bank. Wie kann das sein? Es ist doch ein Kreditkonto. Hierzu benötigt man doch ein Girokonto, oder? Es gibt laut der Auskunft keine alten Konten. ich bin gerade ratlos. und das Kreditkonto ist schwer zu pfänden, da ja meist im Soll ist. Hat jemand eine Idee? danke euch
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mücki
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#2

04.07.2017, 11:44

Hallo,
soweit ich weiß, ist es Voraussetzung bei Barclays, dass man ein deutsches Girokonto hat. Ich würde also behaupten, dass die Drittauskunft unvollständig ist. Kann aber auch sein, dass Schuldner kein Girokonto auf seinen Namen besitzt. Aber du kannst meiner Erinnerung nach auch Kreditkarten bzw. eingeräumte Dispositionskredite pfänden, sodass das kein Problem sein sollte, allerdings muss der Dispo dazu auch vom Schuldner abgerufen werden. Heißt also z.B.: Eingeräumter Dispo aber Konto immer plus = keine Pfändung möglich. Oder Dispo beträgt 5.000 und ist mit 2.000 € genutzt, S. macht Überweisung i.H.v. 570 € = 570 € gehen an euch. Das sollte m.M.n. auch für Kreditkarten gelten. Ist ja im Prinzip auch nichts anderes.

P.S. Ich weiß gerade nicht, ob auch das Recht, den Dispo abzurufen pfändbar ist.
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#3

04.07.2017, 12:23

Ich denke eher, dass dein Schuldner das (wohl benötigte ;) ) Girokonto bei einer anderen Bank hat (wie ich z.B. auch). Darüber darf die Barclay keine Auskunft geben. Diese Info wirst du wohl über Vermögensauskunft oder Drittauskünfte einholen müssen.
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#4

05.07.2017, 14:35

Die Drittauskunft liegt uns bereits vor. Hier ist aber nur die Barclays Bank angegeben. Wir können uns nicht vorstellen, dass der Schuldner noch nie ein Girokonto eröffnet hat. Auch wenn er Verfügungsberechtigter von anderen Konten ist oder Konten Dritter nutzt, müsste man das doch eigentlich in der Drittauskunft sehen können.
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#5

05.07.2017, 14:42

Wer lesen kann... :patsch gilt für mich auch. Ich hab hier die Drittauskunft mit der Drittschuldnerauskunft verwechselt. Sorry. :oops:
Dann kann es nur so sein, dass der Schuldner wirklich kein eigenes "normales" Konto hat, aber bei wem anders (ggf. Kind oder Frau oder so) verfügungsberechtigt ist. Dann geht das mit dem Kreditkonto bei der Barclay auch. :sad:
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#6

06.07.2017, 10:25

Ergänzung: Die Drittauskunft gibt tatsächlich nur Auskunft über Konten, die direkt auf den Schuldner laufen (inkl. der sog. "und/oder-Konten"). Ist der Schuldner über ein Konto nur verfügungsberechtigt, erscheint das in der Drittauskunft nicht. Auch "alte" also nicht mehr existierende Bankverbindungen werden nicht angegeben. Ich würde tatsächlich versuchen, den Kreditrahmen zu pfänden. Vielleicht erhaltet ihr im Rahmen der DS dann auch die Mitteilung, welches "Bezugskonto" genutzt wird.
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#7

06.07.2017, 10:38

mücki hat geschrieben:Ergänzung: Die Drittauskunft gibt tatsächlich nur Auskunft über Konten, die direkt auf den Schuldner laufen (inkl. der sog. "und/oder-Konten"). Ist der Schuldner über ein Konto nur verfügungsberechtigt, erscheint das in der Drittauskunft nicht. Auch "alte" also nicht mehr existierende Bankverbindungen werden nicht angegeben.
:kopfkratz leider kann ich das so nicht unterschreiben. Ich habe hier eine Drittauskunft (datiert von 2014), die ist fünf Seiten lang, weil sie mir alle Konten anzeigt, wo der Schuldner verfügungsberechtigt ist und auch noch einige, die bereits wieder aufgelöst waren. Da kam ich insgesamt auf 10 Banken. :augenreib
Möglich ist aber, dass sich hinsichtlich dieser Auskünfte die Richtlinien zu dem, was mitgeteilt werden kann/darf/soll, geändert haben. :ka
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#8

06.07.2017, 10:45

Echt jetzt? Das ist ja unfair. Meine letzte Drittauskunft enthielt nur die Mitteilung, dass der Schuldner ein Konto bei der XY-Bank unterhält. Da ich wusste, dass er vorher irgendwann mal bei einer anderen Bank war bin ich davon ausgegangen, dass tatsächlich nur die Konten gelistet werden, die aktuell vorhanden sind. Den Teil mit den Verfügungsberechtigungen kann ich leider weder bestätigen noch widerlegen. Diese Auskunft habe ich letztlich telefonisch von einer Gerichtsvollzieherin erhalten.
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#9

06.07.2017, 10:51

mücki hat geschrieben:Echt jetzt? Das ist ja unfair.
ja - ist nicht fair. :sad: Aber mir ist aufgefallen, das diese Auskünfte deutlich "kürzer" geworden sind, daher komme ich auf meine oben geäußerte Idee.
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#10

06.07.2017, 10:56

icerose hat geschrieben:ja - ist nicht fair. :sad: Aber mir ist aufgefallen, das diese Auskünfte deutlich "kürzer" geworden sind, daher komme ich auf meine oben geäußerte Idee.
Möglich ist ja alles. Momentan habe ich das Gefühl, dass ich vor lauter Änderungen im ZV-Bereich überhaupt keinen Plan mehr habe, was denn nun eigentlich wie genau laufen soll oder auch nicht.

Was waren das noch für schöne Zeiten, als wir unsere PfÜb's und ZVA's noch selber schreiben und individuell anpassen konnten. Schneller geht's doch durch diese blöden Formulare auch nicht (wenn ich da an meinen letzten PfÜb denke: Ich hatte wegen der vielen Drittschuldner mehr Anlagen als eigentliche Seiten).
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