Zahlungsverbot gemacht mit Titel, Frage wegen GVZ-Kosten

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hummelgunde20
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#1

03.07.2017, 12:15

Hallo,

wir haben ein Zahlungsverbot gemacht und leider dummerweise den Titel mit beigefügt, einen arbeitsgerichtlichen Vergleich.

Jetzt hat der GVZ das Zahlungsverbot zugestellt und seine Kosten hierfür in Rechnung gestellt was ja passt, und dann nochmal laut Mitteilung des GVZ "der dem vorläufigen Zahlungsverbot zugrunde liegende Titel war zum Zeitpunkt der Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes noch nicht zugestellt".
Ist unser Fehler, dass er beigefügt war, aber meiner Meinung nach war der Auftrag "stell das ZV zu" und nicht noch zusätzlich "stell den Titel zu" oder liege ich hier komplett falsch??

Liebe Grüße Hummelgunde
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#2

03.07.2017, 12:50

Hab das nicht so ganz verstanden. Hat er denn für die Zustellung des Titels auch noch Kosten in Rechnung gestellt?

Für das vorläufige Zahlungsverbot ist die Zustellung des Titels nicht notwendig, von daher würde ich den GV mal fragen wieso er eigenmächtig, entgegen eurem Auftrag gehandelt hat!
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hummelgunde20
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#3

03.07.2017, 13:18

Wir haben von dem GVZ den Vergleich mit einer Kostenrechnung über 19,50 ( "Sende ich die anliegenden Unterlagen nach erfolgter Zustellung zurück") bekommen
und dann nochmal eine Kostenrechnung über 33,75 € ("sende ich das vorläufige ZV nach erfolgter Zustellung zurück") mit dem handschriftlichen Vermerk "der dem vorläufigen Zahlungsverbot zugrunde liegende Titel war zum Zeitpunkt der Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes noch nicht zugestellt".
Somit hat er doch die 19,50 € zu viel abgerechnet oder nicht?
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#4

03.07.2017, 13:39

hummelgunde20 hat geschrieben:Somit hat er doch die 19,50 € zu viel abgerechnet oder nicht?
ja, wenn er eindeutig nur das Zahlungsverbot zustellen sollte. Gegen die Rechnung würd ich Erinnerung einlegen mit der Begründung, dass der Titel lediglich versehentlich beigefügt war und aus dem Auftrag ja ersichtlich ist, was genau zugestellt werden sollte.
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#5

03.07.2017, 13:42

Wie sollte der Titel denn zugestellt werden?
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#6

03.07.2017, 14:15

Liesel hat geschrieben:Wie sollte der Titel denn zugestellt werden?
Es ist Fakt, dass der GV zu viel abgerechnet hat, aber wenn Ihr den Titel eh irgendwann durch den GV zustellen lassen wolltet würde ich da keine Erinnerung machen. Ist dann halt jetzt so!
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#7

03.07.2017, 14:25

Ich schließe mich '#4 an.

Der GV ist an den Auftrag gebunden und kann nicht eigenmächtig entscheiden, ob er nicht schon heute was macht, was der Gläubiger vielleicht später mal beantragen könnte.
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#8

03.07.2017, 14:30

Dass der GV hier den Titel ohne Zustellauftrag zugestellt hat und die hierfür berechneten Gebühren dem GV nicht zustehen, steht außer Zweifel.

Im Hinblick auf die 4-Wochen-Frist ist die Vorgehensweise für mich nur nicht richtig nachvollziehbar.

Aber egal......
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