Wer ist hier mein Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kleine Zuckerfee
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#1

28.06.2017, 09:51

Ich habe folgenden Fall:

Wir haben als betreibender Gläubiger die Zwangsversteigerung einer Wohnung betrieben. Der Schuldner hat am Tag der Versteigerung die von uns angemeldete Forderung auf das Konto der Gerichtskasse (Achtung: nicht Hinterlegungsstelle) gezahlt und Antrag auf Einstellung gemäß § 75 ZVG gestellt. Die Erteilung des Zuschlages wurde daraufhin um eine Woche ausgesetzt. Der Schuldner wurde darauf hingewiesen, dass er für die Einstellung der Zwangsversteigerung auch die Verfahrenskosten rechtzeitig vor dem Termin zur Entscheidung über den Zuschlag zu leisten und die Zahlung nachzuweisen hat. Dies ist nicht geschehen, sodass dem Meistbietenden der Zuschlag erteilt wurde. Wir haben jetzt hinsichtlich der Schuldner auf unsere angemeldete Forderung geleistete Zahlung mit dem Rechtspfleger telefoniert und erfahren, dass er diesen Betrag nach Ablauf der Einspruchsfrist an den Schuldner zurücküberweisen werde. Dieses Geld möchten wir jetzt pfänden, weil der Versteigerungserlös wegen der Verteilung nach Rangklassen nicht ausreicht, um unsere Forderung zu decken. Leider hab ich so gar keine Ahnung, wer hier mein Drittschuldner ist. Hatte hier schon mal jemand einen solchen Fall und kann mir hier weiterhelfen?
Geiselmann
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#2

09.07.2017, 08:26

Drittschuldner ist m.E das Versteigerungsgericht, weil dieses über die Rückzahlung entscheidet.

S. Geiselmann
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#3

09.07.2017, 08:40

Nur müsste es m. W. n. dann lauten: Land X, vertr. d. d. Direktor/Präsidenten des Amtsgerichts Y.
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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#4

10.07.2017, 10:16

Ich hatte hier beim VZV als Drittschuldner sowohl das Gericht als auch die Niedersächsische Landeshauptkasse angegeben, da von dort immer die Rückzahlungen kommen. Die Nds. Landeshauptkasse hat mir dann mitgeteilt, dass Drittschuldner das Gericht sei, da dieses über die Auszahlung entscheide (also so, wie Herr Geiselmann es geschrieben hat). Der Rechtspfleger beim Versteigerungsgericht hatte meinem Chef gegenüber wohl auch erklärt, dass wir das "bei ihm" pfänden müssten. Ich lass mich jetzt einfach mal überraschen, was rauskommt.
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