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Die Sache ist so, dass wir von der Gegenseite den entwerten KFB (vollstreckbare Ausfertigung) haben wollten. Geschickt hat man uns die 1. Seite einer Kopie des entwerteten Titels. Daraufhin habe ich die Gegenseite gebeten, uns doch bitte das Original zu überlassen, da dieses ja augenscheinlich vorliegt. Über Foreno bin ich nun so schlau geworden, dass man keinen Anspruch auf den Titel hat, sondern eine "Quittung", dass gezahlt wurde, ausreicht.
In ihrem Schreiben schreibt die Anwältin aber, "... übersende ich im Anhang den Nachweis der Entwertung der vollstreckbaren Ausfertigung. Die Sache ist somit erledigt".
Genügt das?
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LG und schönes Wochenende
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