Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maka2
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#1
19.06.2017, 09:08
Hallo,
ich habe eigentlich eine ganz einfache Frage...komme aber nicht auf die Lösung
Ein Konto, auf welchem eine Pfändung ist, und das kein P-Konto ist...sehe ich richtig, dass hier das gesamte Guthaben gepfändet werden kann? Ohne Rücksicht auf irgendwelche Freibeträge??
Oder hab ich bei meinen Überlegungen was vergessen oder übersehen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
schonmal!
Liebe Grüße
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
maka2
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
19.06.2017, 09:36
Selbstverständlich kannst Du das pfänden. Der Schuldner hat allerdings innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des PfÜB noch die Möglichkeit, das Konto in ein P-Konto zu ändern, wenn es sich nicht um ein Gemeinschaftskonto oder eine Firma handelt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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maka2
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