Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dannymaus
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#1
06.06.2017, 08:15
Ich bin gerade mal wieder am verzweifeln ... Ich habe jetzt die erste Zwangsvollstreckung im Ausland besser gesagt in Italien. Jetzt will der Rechtsanwalt, welcher für uns in Italien tätig ist unseren vollstreckbaren Titel haben, allerdings mit der europäischen Vollstreckbarkeitserklärung im Sinne der Verordnung Nr. 805/2004
Was genau muss ich jetzt tun? Wo bekomme ich diese europäische Vollstreckbarkeitserklärung her? Ich hoffe es kann mir jemand von euch helfen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
06.06.2017, 11:06
Die beantragst Du beim Prozessgericht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)