Rücknahme Antrag Erlass Haftbefehl - Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Minimaus
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#1

31.05.2017, 17:43

Hallo zusammen,

da der Schuldner nun aufgetaucht ist und eine nicht erhebliche Summe begleichen möchte, würde ich gerne den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurücknehmen. Wir sollen nun 20 € GK einzahlen. Was ist, wenn wir das einfach nicht machen? Kosten sind so oder so entstanden? Kann ich den Antrag überhautp zurücknehmen?

Ich würde dem Schuldner ungern seine Bonität versauen, da er momentan zur Begleichung unserer Forderung Gespräche mit diversen Banken führt zur Aufnahme eines Kredits..... Eine erste Rate hat er ebenfalls schon geleistet.

Danke vorab!
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Anahid
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#2

31.05.2017, 18:26

Die Kosten entstehen mit dem Antrag. Aber selbstverständlich kannst Du den Antrag zurücknehmen. Ändert aber nichts am Anfall der Kosten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Minimaus
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#3

01.06.2017, 10:46

Danke Dir!
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