Anspruch auf Herausgabe des Titels im Original - § ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Vorzimmerlöwe
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 13.02.2009, 08:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Linnich
Kontaktdaten:

#1

01.06.2017, 07:40

Guten Morgen :wink1

Ich habe eine Frage: Wir hatten von der Gegenseite die vollstreckbare Ausfertigung eines KFBs zurückverlangt - in entwerteter Form. Nach mehrmaligen Erinnerungen haben wir diesen nun erhalten. Als ich ihn mir aber genauer angeschaut habe, musste ich feststellen, dass es sich lediglich um eine Kopie(!) der vollstreckbaren Ausfertigung handelt.
Ich will die Gegenseite nun nochmal anschreiben und um Herausgabe des Originals bitten – dies aber auch noch mit einem Paragraphen untermauern. Wäre § 371 BGB der Richtige? Oder gibt’s noch einen trefferenderen? Weil es in § 371 BGB ja eigentlich um Schuldscheine geht und auch nichts von „Originalen“ drin steht.

Besten Dank :-D
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

01.06.2017, 08:07

§ 371 BGB sollte hier schon der Richtige sein. Ich würde die Gegenseite nochmals anschreiben und auffordern das Original herauszugeben bzw. zu bestätigen, dass die Forderung beglichen wurde.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17677
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

01.06.2017, 09:03

Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe des Titels, lediglich auf Herausgabe einer Quittung. Aus diesem Grund schreibe ich immer die Gegenseite an (wenn die nicht freiwillig den Titel herausgegeben haben) und fordere diese auf, den Titel herauszugeben oder aber zu bestätigen, dass aus diesem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Vorzimmerlöwe
Forenfachkraft
Beiträge: 208
Registriert: 13.02.2009, 08:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Linnich
Kontaktdaten:

#4

01.06.2017, 11:15

:thx
Antworten