Unterhaltspfändung - aus Teilforderun ja oder nein?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Eule2210
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 19.05.2017, 09:04
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

19.05.2017, 09:17

Guten Morgen,
schon länger lese ich hier aufmerksam mit. Damit ich auch mal meinen Senf dazu geben kann, habe ich mich nun registiert :wink2 Und da flattert mir heute morgen die erste Akte auf den Tisch, die eine Frage aufwirft:

Ich möchte Unterhalt pfänden und habe zunächst aus einer kleineren Teilforderung (um die Gebühren für die Mandantin geringer zu halten) heraus ZVA/EV Auftrag erteilt, um herauszukriegen, "ob was geht". Jetzt kenne ich den Arbeitgeber und möchte PfüB beantragen.
Die Rückstände belaufen sich auf über 30.000 (also fraglich, ob wir das jemals kriegen). Plus 12 x den Jahresunterhalt sind wir bei fast 40.000 Euro Forderung, was die Gebühren für die Pfändung hoch treibt. Wir handhabt ihr das? Kann man bei eiem PfüB auch einen Teilbetrag ansetzen, ist das überhaupt ratsam? Klar muss ich auch wirtschaftlich denken, aber bei manchen Mandaten versuche ich Gebühren zu reduzieren, falls möglich.

Danke für Rückmeldungen!
Benutzeravatar
Eine wie jede
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 02.12.2016, 09:37
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Janz weit draußen

#2

19.05.2017, 09:33

warum beantragst du keine VKH für die Unterhaltspfändung?

Es steht zu überlegen, eine Dauerpfändung wegen des laufenden Unterhalts zu machen und gleichzeitig wegen der Rückstände. Pfändest du nur wegen dem Rückstand, machst du den Unterhaltsschuldner vielleicht finanziell so klein, dass er den laufenden Unterhalt nicht bedienen kann. Mit der Dauerpfändung für beides wird eben in den Vorrechtsbereich gepfändet. Lass den Freibetrag niedriger setzen, wenn dir alle Umstände bekannt sind ( wie viele unterhaltsberechtigte Personen insgesamt, wieder verheiratet, hat neuer Ehepartner eigenes Einkommen, wie alt ist der Schuldner-wie lange arbeitet er also noch voraussichtlich bei diesem Arbeitgeber...). So kann über die Lohnpfändung der laufende Unterhalt und ein kleinerer Betrag auf die Rückstände gepfändet werden. Wichtig wäre mir, dass der laufende Unterhalt bedient wird und auf die Rückstände peu á peu kleinere Beträge. Da hat der Mandant meist mehr von. Der Titel ist ja ewig gültig; du kannst also Jahrzehnte wegen der Rückstände irgendwas machen. (Was fürn Unterhalt ist es überhaupt; Kindes- oder Betreuungsunterhalt? / wenn Kindesunterhalt - wird Vorschuss vom Jugendamt gezahlt; muss Titel geteilt werden? Oder darfst Du insgesamt wegen des Unterhalts vollstrecken?)
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
Antworten