Arbeitsgerichtlicher Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicolex3
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#1

18.05.2017, 14:42

Hallo ihr Lieben,
ich wäre euch echt dankbar, wenn mir heute noch einer helfen könnte, da ich die Akte auf dem Tisch habe und sie heute noch bearbeiten soll.

Und zwar geht es um folgendes: Wir haben einen Vergleich vor dem Arbetisgericht geschlossen. Kurzfassung: 10.000 € Abfindung und Einigkeit darüber, dass dem AN noch 35 Tage Urlaub zustehen. So jetzt wurde von dem Arbeitgeber allerdings der Urlaub abgerechnet, da der Mandant sich bis zur Beendigung hat krankschreiben lassen. Bis dahin ist ja noch alles gut. Allerdings wurden vom Arbeitgeber der Abfindungbetrag + die Urlaubsabgeltung abgerechnet, jedoch nur ein Teil gezahlt.

Auszahlungsbetrag wäre gewesen 14.000,00 (Abfindung + Urlaubsabgeltung) . Der Arbeitgeber hat jetzt allerdings nur 11.000,00 € gezahlt.

Kann ich jetzt einen ZV-Auftrag machen wegen der Restsumme ? Ich tue mich da etwas schwer, da ich ja eigentlich nur die 10.000 € tituliert habe. Wäre super, wenn mir noch jemand helfen könnte :)


:thx :thx
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Anahid
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#2

18.05.2017, 14:54

Und wenn der AG behauptet, die 10.000,00 € sind in der Zahlung der 11.000,00 € enthalten? Ich würde hier keinen ZV-Auftrag machen. Sieht eher so aus, als wenn hier ggf. neu geklagt werden müsste.
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Nicolex3
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#3

18.05.2017, 15:26

Genau! Das war nämlich auch mein Gedanke.
Ich soll jetzt aber trotzdem vollstrecken. Mal schauen was daraus wird :D
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Liesel
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#4

18.05.2017, 15:29

Das kannst du nicht vollstrecken. Über die Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruches hast du keinen vollstreckbaren Titel.
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