ich bin es mal wieder
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Ich habe eine Frage zu folgendem Vorgang: Wir haben ein Versäumnisurteil in dem steht unter Punkt 1., dass Beklagter an Kläger Summe X nebst Zinsen zahlt. Unter Punkt 2. steht "Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die aus Anlass des Verkehrsunfalls vom ... in seiner Haftpflichtversicherung entstandene Mehrbelastung zu erstatten.", Punkt 3. sind RA-Gebühren, Punkt 4., dass der Beklagte die Kosten trägt.
Meine Frage bezieht sich nun konkret auf Punkt 2.: Ich soll die Mehrbelastung für den Mandanten eintreiben - die Hauptforderung wurde bereits beglichen.
Wie gehe ich hier vor, also in welcher Form vollstrecke ich hier? Muss mir der Mandant die Mehrbelastung irgendwie mitteilen/nachweisen? Brauche ich einen konkreten Betrag? Ich habe leider so gar keine Ahnung, wie ich da überhaupt rangehen soll...
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Vielleicht hatte ja jemand hier schon mal einen ähnlichen Fall und kann mir eventuell helfen...?
Liebe Grüße