ZV auf Herausgabe - Schuldnerin Objekt veräußert

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

17.05.2017, 10:22

Hallo zusammen,

ich habe hier eine ziemlich "schlaue" Schuldnerin. Wir haben einen Titel gegen Sie erwirkt auf Herausgabe diverser Gegenstände.
Ich habe dann die GVin losgeschickt und die teilt mir nun mit, dass die Schuldnerin gestern das Objekt veräußert hat. Sie wohnt dort nicht mehr bzw. hat es verkauft. Ich müsste eine Nachfolgeklausel beantragen.

Kann mir das einer erklären? Ich will doch bloß die Gegenstände. Ist das nicht egal wo die sich befinden oder wer Eigentümer des Objekts ist in welchem sich diese befinden? Oder kann der neue Eigentümer dann sagen: ne, du kommst hier nicht rein......?

Ätzend sowas!

Da sich die Sachen nun im Gewahrsam von Dritten befinden (809 ZPO) sind diese nicht mehr pfändbar...... :patsch

Hat jemand ne Idee?
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

17.05.2017, 14:27

och.... :roll:
Antworten