Regelm. Erinnerungsschreiben u. Strafanzeige gg. eig. Mdt.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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paralegal6
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#11

27.04.2017, 10:50

wieso lohnt sich das nicht? Der Besuch des GV macht sicher mehr her als ein Brief von euch
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Pitt
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#12

27.04.2017, 10:50

In dem hier vorliegenden Fall würde ich zumindest die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO und erforderlichenfalls die Drittauskünfte einholen, um an die aktuellen Arbeitgeberdaten zu kommen, gerade wenn man bedenkt, wie lange es dauert, bis eine Strafanzeige tatsächlich auch zu einem Ergebnis führt (evtl. zu einer Einstellung des Verfahrens) und dass die ganze Sache jetzt schon 3 Jahre läuft. Ich bezweifle ehrlich gesagt auch, dass die Dame, die ja schon Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft gemacht hat, durch eine in Aussicht gestellte weitere Strafanzeige jetzt in Panik verfällt und nachgibt. Uns rutscht vielleicht bei Post von der Staatsanwaltschaft das Herz in die Hose, aber es gibt auch Leute, denen solche Briefe herzlich egal sind.
tbs86
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#13

27.04.2017, 12:02

Jetzt habe ich mir die Akte doch nochmals geschnappt.

Als sie 2014 bei uns war, gab sie an, dass sie Bürgerarbeit (ABM) macht. Netto 816,00 € + Aufstockung 318,00 €. Über das Anstellungsverhältnis ist nichts notiert. Hatte auch schon überlegt, ob da was geht, aber sie hat auch drei Kinder, die jetzt 24, 14 und 9 sein müssten.
Mitte 2016 habe ich dann einen Blind-Pfüb bei der hier bekanntesten Bank gemacht. Dieser ging ins Leere.

Ich würde schon gern häufiger mehr Druck ausüben, aber das letzte Wort hat immer noch mein Chef. Da sie lt. ihrem Posting nun anscheinend "richtige" Arbeit hat, kann ich bei meinem Chef ja mal wegen der Abnahme der VA anfragen.

Ansonsten sehe ich es aber oft auch wie er. Warum bei jemandem vollstrecken, der ALG II bezieht? Wir haben die Arbeit und am Ende macht er einfach die Tür nicht auf, sodass wir nur die tolle Rechnung des Gerichtsvollziehers bekommen und der Forderungsbetrag ausschließlich ansteigt.
Lasse mich aber gern auch eines besseren belehren :)

Edit:
Das unsere Schreiben nicht wirklich etwas bringen, ist klar, aber immerhin bringt man sich mal wieder in Erinnerung. Viele vergessen auch gern, dass da ja noch was offen ist.
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paralegal6
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#14

27.04.2017, 12:45

GV kann ja den Arbeitgeber ermitteln, dann hätte man das gesehen wo/ob sie arbeitet. Der kann auch bei der Rentenversicherung anfragen falls sie die VAK nicht abgibt. Posten kann man ja viel. Das Kind mit 24 fällt doch sicher weg wegen eigenem Einkommen?
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Anahid
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#15

27.04.2017, 13:16

Wenn ich weiß, dass ein Schreiben eh nichts bringt, mach ich auch keins. Unnötige Arbeit muss ich mir ja nun auch nicht wirklich machen. ;)

Wenn ich weiß, dass der Mandant mittlerweile ALG II bezieht (woher ich mich frage, woher ich das weiß, wenn ich keine Vermögensauskunft habe? Denn ansonsten hätte ich ja, wenn ich das wusste, PKH/VKH beantragen müssen), warte ich auch erst einmal zwei Jahre oder so ab. Und dann beauftrage ich den GV mit der (ggf. erneuten) Abgabe der Vermögensauskunft und für den Fall, dass diese nicht freiwillig erteilt wird, mit der Einholung von Drittauskünfen (bei Forderungen über 500,00 €). Auf diese Weise erfährt man manchmal ganz interessante Sachen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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