Gebühren Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janaalein
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#1

27.04.2017, 11:06

Hallo Leute,

ist es richtig, dass eine 0,3 Verfahrengebühr 3309 anfällt, wenn ein Auftrag für die ZV erteilt worden ist, aber keine Vollstreckung stattgefunden hat, weil z.B. der Schuldner kurz nach dem Auftrag gezahlt hat? Wer muss dann diese Kosten bezahlen? Der Mandant oder der Gegner?


Liebe Grüße
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

27.04.2017, 11:07

Wenn der Schuldner kurz nach dem Auftrag gezahlt hat, hat er auch eure Kosten zu tragen, nachdem er sich in Verzug befunden hat.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
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AliceImWunderland
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#3

27.04.2017, 11:13

Und ja, du bekommst eine 0,3 Gebühr nach 3309 VV RVG.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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