Gerichtsvollzieherkosten für bereits abgegebene VAK?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schindler1
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#41

18.04.2017, 14:40

also ich hab folgenden Fall:

VV nach § 802c,802f ohne vorherigen Pfändungsversuch beantragt am 11.05.2016 mit Beantragung HB - 33,25 EUR
(GV-Gebühr KV 100 10,00 EUR/ KV 604 15,00 EUR / KV 711 3,25 EUR / KF 716 5,00 EUR)

Haftbefehl wurde am 12.09.2016 erteilt --> weitere Kosten 20,00 EUR

Verhaftungsauftrag wurde von uns am 19.12.2016 gestellt

Nun kommt ein Schreiben vom 01.03.17 vom GV, dass das VV bereits am 05.10.2016 abgeleistet wurde. Er berechnet folgendes:
KV 261 Übermittlung VVz 33,00 EUR / KV 604 n.erl. Amtshandlung 3,25 EUR / Auslagen KV 716 9,60 EUR = 60,85 EUR

Mit den Kosten komme ich nicht klar, 20,00 € für den HB zum Fenster rausgeschmissen und die weiteren Kosten. Dürfen die so verrechnet werden?
Schließlich hat der GV hier nicht richtig geprüft. Was kann ich da tun?
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icerose
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#42

18.04.2017, 15:17

schindler1 hat geschrieben:KV 261 Übermittlung VVz 33,00 EUR / KV 604 n.erl. Amtshandlung 3,25 EUR / Auslagen KV 716 9,60 EUR = 60,85 EUR
hier stimmt schon mal was nicht: nach meiner Rechnung ergibt das 45,85 €. :kopfkratz

Die Gerichtskosten für den Haftbefehl (20,00 €) sind am 12.9.16 noch nicht "umsonst", die VAK wurde ja erst am 5.10.16 abgegeben. Euer Verhaftungsauftrag datiert vom 19.12.16 - wo hat der GV nicht richtig geprüft? Das tut er erst, wenn er einen Auftrag auf dem Tisch hat. Euer Ursprungsauftrag dürfte wohl etwa aus 7/16 datieren - das ist deutlich vor Oktober 2016. Was soll der GV übersehen haben?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
schindler1
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#43

19.04.2017, 10:22

Hallo icerose,
danke für deine Antwort; du hast Recht. Alles ist gut, ich hatte hier wohl einen Denkfehler
nesti76
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#44

17.01.2018, 17:10

hallo Giesi085,
habt ihr die persönliche Zustellung beantragt?
Ihr solltet bei euren Anträgen unter sonstiges mit reinnehmen: dass die Ladung zur VAK per Post zugestellt werden soll. Ansonsten bringt der GV die Ladung zur Abgabe der VAK beim Außendienst persönlich hin. Der Rest ist ok. Bitte bedenke, Eheleute sind ja Mann und Frau, daher 2 Schuldner, also 2 Akten, Bsp. mann ist ausgezogen, dann wird der Mann ggfs. sogar von einem anderen GV vollstreckt als die Frau.
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