KFB und korrigierter KFB wie ZV betreiben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Vanillaloops
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#1

03.04.2017, 09:06

Guten Morgen zusammen,

nun darf ich mich auch im Thema Zwangsvollstreckung versuchen.
Ich habe einen KFB in einer vollstreckbaren Ausfertigung vorliegen und eine Korrektur zu diesem in einer beglaubigten Abschrift.
Muss ich nun die Korrektur in einer vollstreckbaren Ausfertigung beantragen oder schicke ich beides so an den GV?
Oder muss der alte KFB zurück ans Gericht oder was ist nun zu tun? Hilfe!
Edit: Habe außerdem sie Schwierigkeit, das die Klägerin in der Schweiz sitzt. Jetzt bin ich ganz aufgeschmissen.

LG, Diana
Vanillaloops
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#2

03.04.2017, 10:04

Im Internet auf dem schweitzer Portal steht etwas von einem bevollmächtigten Vertreter in der Schweiz bestimmen. Also muss ich in der Schweiz einen Kollegen beauftragen?
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