![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich habe folgendes Problem, zu dem ich bisher keine Lösung gefunden habe:
Zur Übersicht: Wir vertreten den Schuldner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der "M... GmbH" gegen Schuldner und beantragen PfÜB gegen die Drittschuldnerin "M... UG". M... GmbH und M... UG stehen am selben Briefkasten.
Sachverhalt: Wir beauftragen den GV mit der Zustellung des PfÜB an die Drittschuldnerin (M... UG), stellt jedoch fälschlicherweise an die Gläubigerin, die M... GmbH, zu, sodass der PfÜB nicht wirksam zugestellt ist (wir haben im Auftrag die richtige Firmierung und Adresse angegeben). Nun rechnet der GV seine Tätigkeit gegenüber unserem Mandanten ab.
Meine Frage: Muss unser Mandant die Kosten tragen? Der GV hat unseren Auftrag nicht erfüllt und an einen anderen Empfänger zugestellt.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Vielen Dank im Voraus!