Zwangsvollstreckung gegen GmbH bzw. UG u. Co. KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Skyline
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 459
Registriert: 01.03.2010, 17:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Duisburg

#1

16.03.2017, 17:56

Hallo,

kann man bei einer GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG anstatt gegen den Geschäftsführer auch gegen den Kommanditisten vollstrecken? :thx
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#2

16.03.2017, 19:48

Meines Wissens vollstreckt man nicht gegen den Geschäftsführer, sondern gegen die Gesellschaft ;-)
Benutzeravatar
Katie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 300
Registriert: 04.07.2007, 08:54
Beruf: Bürovorsteherin
Wohnort: im schönen Hessen

#3

17.03.2017, 10:26

Wie schon gesagt, vollstreckt man gegen die Gesellschaft.
Wenn Du hier einen Titel sowohl gg.die KG als auch die jeweilige Komplementärin, die GmbH bzw. die UG, hast, kannst Du gg. beide Gesellschaften vollstrecken.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
Bild
Antworten