Pfändung Lohn trotz weiterer UH-Ansprüche

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau_Amsel
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#1

14.03.2017, 15:25

Hallo!

Ich habe folgendes Problem und bin mir nicht ganz sicher, wie ich hier am besten vorgehe:

Die Kindesmutter (KM) hat einen Titel wegen rückständiger KindesUH - Forderungen erwirkt und vollstreckt nunmehr in den Lohn unseres Mdt., dem Kindesvater (KV).

Der Selbstbehalt wurde hier bereits herabgesetzt, obwohl es sich nur um Rückstände handelt.

Es wurde aber nicht beachtet, dass der KV noch drei weitere Unterhaltsverpflichtungen hat gegenüber minderjährigen Kindern. Dies wurde auch nicht im PfüB durch die KM angegeben, obwohl diese hierüber genau Bescheid weiss.

Ich bin mir nunmehr unschlüssig, wie ich am besten vorgehen soll. Ich würde ja eine Vollstreckungsabwehrklage erheben.

Danke schon mal für Eure Hilfe! :)
Liebe Grüße,

Frau Amsel
Kaltforelle
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#2

14.03.2017, 16:23

Hallo !

Nein, Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO gilt nur für Einwendungen, die den durch das URTEIL festgestellten Anspruch selbst betreffen.

Du meinst sicherlich einen Antrag nach § 765 a "Vollstreckungsschutz" bzw. § 850 f - Änderung des unpfändbaren Betrages.

Wenn die Gegenseite schon einen Antrag gestellt hat, wonach dann der Selbstbehalt runtergesetzt wurde (hat dein Mandant sich nicht gewehrt??), dann ist es jetzt an ihm bzw. an euch, zumindest einen Antrag nach 850 f ZPO zu stellen.

Grüße

Kaltforelle
Frau_Amsel
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#3

16.03.2017, 13:47

Oh man, vielen Dank

Da hab ich ja mal wieder richtig auf dem Schlauch gestanden. :kopfkratz

"Blonder Moment" würde mein Freund dazu sagen :lol:
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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