In der letzten Zeit ist mir das schon ein paar mal passiert und heute passiert es wieder:
Ich bekome Auskunft vom Bundeszentralamt für Steuern bezüglich der Konten de Schuldners, und er hat keine. Aber er hat minderjährige Kinder (in diesem Fall 10 und 6 Jahre alt) und diese Kinder haben Bankkonten, über die der Schuldner und seine Ehefrau verfügungsberechtigt sind. Komisch......
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Zum einen stellt sich die Frage, wofür so kleine Kinder Konten brauchen. Zum anderen erschleicht sich mir der Verdacht, dass der Schuldner die Konten seiner Kinder selbst als Girokonto benutzt (da für jedes Kind zwei Konten beim gleichen Kreditinstitut angelegt sind, gehe ich davon aus, dass mindestens eins davon ein Girokonto ist). So kann natürlich kein Gläubiger pfänden.
Ist das jetzt eine neue Masche, um sich der ZV zu entziehen?!
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)