Die GVZin rechnet wie folgt ab:
KV 208 Versuch gütl. Erledigung (erm.) 16,00 € Sind das nicht 8,00 €?
KV 261 Übermittlung VVz 33,00 € Ist ok
KV 604 N.erl. Amtshandlung 200 pp. 30,00 € ?? Ist das, weil Schuldner nicht da war? Aber bei 200 steht was von Vorpfändung!? Nicht angekreuzt!
KV 700 Dokumentenpauschale 1,00 € ok
KV 711 Wegepauschale 3,25 € Ist ok
KV 716 Auslagenpauschale 16,00 € Sind das nicht höchstens 10,00 €?
Gesamt 99,25 €
GVZin war bei Schuldner, der war trotz Ankündigung nicht da, da VAK bereits abgegeben war, haben wir Abschrift bekommen. GVZin hat die VAK eingesehen und festgestellt, dass sich kein pfändbares Vermögen ergibt.
Wenn das alles so richtig ist, wird die KR natürlich sofort überwiesen. Aber mir erscheint sie gegenüber anderen KRen etwas hoch
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)