GVZ-KR

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bölti
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#1

07.03.2017, 17:21

Hallo, ich habe eine Kombi-Auftrag gestellt (E2, G2, G4, K, K2, K3, K4, M2, M4, N1). Eigentlich ganz normal. Bei früheren KR der GVZ sind das immer ca. 60 € gewesen. Nun will die GVZ 99,25 € haben. Ich habe mich schon im GVKostG versucht, bin mir aber nicht ganz sicher. Könntet ihr vielleicht mal schauen?

Die GVZin rechnet wie folgt ab:

KV 208 Versuch gütl. Erledigung (erm.) 16,00 € Sind das nicht 8,00 €?
KV 261 Übermittlung VVz 33,00 € Ist ok
KV 604 N.erl. Amtshandlung 200 pp. 30,00 € ?? Ist das, weil Schuldner nicht da war? Aber bei 200 steht was von Vorpfändung!? Nicht angekreuzt!
KV 700 Dokumentenpauschale 1,00 € ok
KV 711 Wegepauschale 3,25 € Ist ok
KV 716 Auslagenpauschale 16,00 € Sind das nicht höchstens 10,00 €?
Gesamt 99,25 €

GVZin war bei Schuldner, der war trotz Ankündigung nicht da, da VAK bereits abgegeben war, haben wir Abschrift bekommen. GVZin hat die VAK eingesehen und festgestellt, dass sich kein pfändbares Vermögen ergibt.

Wenn das alles so richtig ist, wird die KR natürlich sofort überwiesen. Aber mir erscheint sie gegenüber anderen KRen etwas hoch :-?
silvester
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#2

08.03.2017, 08:50

Die gütliche Erledigung ist seit dem 26.11.16 in jedem Auftrag zu versuchen, soweit sie nicht ausgeschlossen wurde.
Ein Auftrag nach Modul G2 setzt eine Sachpfändung voraus, die aber nach Modul K3 erst nach der Pfändung erfolgen soll, allerdings gibt Modul N1 keine Reihenfolge vor. Ein Antrag auf Pfändung nach Abnahme der VAK macht unter Berücksichtigung vom Modul N1 keinen Sinn. Daneben sollte die Entscheidung des LG Koblenz 2 T 235/14 beachtet werden.
Kostenrechtlich handelt es sich hier m.E. um einen Auftrag (§ 3 Abs. 2 Satz 2 GvKostG). Daraus folgt, dass die Gebühr für die gütliche Erledigung nur einmal entstehen kann und die auch die KV 716 die Höchstgrenze nicht überschreiten kann.
Ich halte folgende Rechnung für richtig

KV 208 8,00
KV 604-205 15,00
KV 261 33,00
KV 700 1,00
KV 711 3,25
KV 716 10,00
Summe 70,25
Bölti
Foren-Praktikant(in)
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#3

08.03.2017, 10:31

:thx schön für die schnelle Antwort
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