Daher erneut die folgende Frage:
Wie oft kann ich die Gebühr 3309 für einen Pfüb mit mehreren DS (hier 4) ansetzen?
1. DS Bank, 2.-4. DS Firmen, bei denen der Schuldner offene Forderungen hat.
Also 1x die 3309, oder 2x oder 4x?
Bei Pfübs aus 2016 sind die Gebühren für mehrere DS immer durchgegangen. Vielleicht hat ja jemand einen §, aus dem man das genau erlesen kann.
Vielleicht weiß ja auch ein/e Rechtspfleger/in was genaues.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)