"Vorgeschriebener Antrag auf Durchführung der ZwV"

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SR23
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#1

02.03.2017, 11:31

Hallo zusammen,

ich fühle mich mal wieder sehr doof! :augenreib

Habe einen ZwV-Auftrag zurückbekommen mit dem Hinweis, dass ich die Unterlagen mit "dem seit geraumer Zeit vorgeschriebenen Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung" nochmal zuschicken soll. Bei der Formulierung der Anträge hab ich mich vorher hier durch's Forum und durch etliches an Mustern auf Justiz-Seiten durchgeklickt und dachte eigentlich, dass jetzt alles drin wäre...

Jedenfalls habe ich jetzt nochmal explizit nach diesem Antrag gesucht und konnte nicht wirklich was finden. In den Formularen auf den Justiz-Seiten stand soweit ich gesehen habe auch nie der konkrete Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung - immer nur in der Überschrift, wo es in meinem Anschreiben auch stand. Das macht mich ehrlich gesagt ein wenig stutzig. :kopfkratz Kann mir jemand sagen, wo hier mein Fehler liegt? Ich find ihn einfach nicht!

Und: Zur Sicherheit wollte ich jetzt einfach eines der Formulare verwenden, kann da aber für den Gläubiger nur einen gesetzlichen Vertreter eingeben (in meinem Fall müsste/könnte ich 4 nennen). Muss das vollständig sein oder kann man sich da einen der Vertreter aussuchen? Oder wie macht ihr das sonst?

Schonmal danke und viele Grüße!
samsara
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#2

02.03.2017, 11:38

:suche

Z.B. hier: http://www.foreno.de/law-firm-forum-f76 ... 64-10.html (wenn es um gewöhnliche Geldforderungen geht).
jenniver
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#3

02.03.2017, 11:41

Zur Sicherheit wollte ich jetzt einfach eines der Formulare verwenden
Das ist der
"dem seit geraumer Zeit vorgeschriebenen Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung"
kann da aber für den Gläubiger nur einen gesetzlichen Vertreter eingeben (in meinem Fall müsste/könnte ich 4 nennen)
Oder wie macht ihr das sonst?
Wenn nicht alles passt gegebenenfalls ein weiteres Blatt beifügen.
SR23
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#4

02.03.2017, 11:43

Danke! Wie schon gesagt hab ich ja gesucht (ja, mit Suchfunktion - überraschend, weiß ich :mrgreen: ), aber anscheinend war ich schon so festgefahren, dass ich entweder mit doofen Stichwörtern gesucht hab oder beitragsblind geworden bin... überall so komische Zahnabdrücke in meiner Tischkante. :kopfkratz

Und wie sieht es mit den Vertretern aus?
SR23
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#5

02.03.2017, 11:45

Überschneidung mit der zweiten Antwort, sorry.

Da muss ich dann aber kein "Formblatt" zum einfügen verwenden hoffe ich. Bin jetzt ein gebranntes Kind...
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