ich fühle mich mal wieder sehr doof!
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)
Habe einen ZwV-Auftrag zurückbekommen mit dem Hinweis, dass ich die Unterlagen mit "dem seit geraumer Zeit vorgeschriebenen Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung" nochmal zuschicken soll. Bei der Formulierung der Anträge hab ich mich vorher hier durch's Forum und durch etliches an Mustern auf Justiz-Seiten durchgeklickt und dachte eigentlich, dass jetzt alles drin wäre...
Jedenfalls habe ich jetzt nochmal explizit nach diesem Antrag gesucht und konnte nicht wirklich was finden. In den Formularen auf den Justiz-Seiten stand soweit ich gesehen habe auch nie der konkrete Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung - immer nur in der Überschrift, wo es in meinem Anschreiben auch stand. Das macht mich ehrlich gesagt ein wenig stutzig.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Und: Zur Sicherheit wollte ich jetzt einfach eines der Formulare verwenden, kann da aber für den Gläubiger nur einen gesetzlichen Vertreter eingeben (in meinem Fall müsste/könnte ich 4 nennen). Muss das vollständig sein oder kann man sich da einen der Vertreter aussuchen? Oder wie macht ihr das sonst?
Schonmal danke und viele Grüße!