Hallo und guten Morgen,
ich habe hier einen Kostenfestsetzungsbeschluss und ein Urteil vorliegen. Kann ich in einem einzigen PfüB beide Titel geltend machen? Oder muss 1 PfüB für Urteil und 1 PfüB für KfB gemacht werden?
Lieben Dank im Voraus.
PfüB aus 2 Titeln?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du kannst beide Titel in einen PFÜB "packen".
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Herzlichen Dank, manchmal steht man einfach voll auf dem Schlauch