Ich habe hier einen Kostenfestsetzungbeschluss liegen, der derzeit nicht vollstreckt werden kann, weil sich die Schuldnerin in der Sanierung befindet (Schutzschirmantrag). Ich kenne mich leider mit Sanierungen bzw. Insolvenzen und deren Wirkung auf ZV überhaupt nicht aus. Die Gegenseite hat mitgeteilt, dass ein gesetzliches Verbot zur Zahlung von Alt-Verbindlichkeiten der Gesellschaft besteht. Daher haben wir nichts weiter unternommen.
Jetzt hat die Rechtsschutzversicherung uns mitgeteilt, dass wir ihr bitte die Ausfertigung zukommen lassen sollen. Sie scheint wohl selbst vollstrecken zu wollen. Geht das denn so einfach? Wir müssten die Forderung doch sicher erst schriftlich an die RSV abtreten oder? Muss ich hier sonst noch etwas beachten? Ich tue mich wirklich schwer, original Vollstreckungstitel aus der Hand zu geben .
Bei einer Insolvenz hätte ich die Kosten aus dem KFB doch zur Tabelle anmelden müssen oder? Gibt es bei Sanierungen nichts dergleichen?
ZV KFB durch RSV + ZV bei Sanierung / Schutzschirmantrag
- Adora Belle
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Wenn Ihr Eure Kosten erhalten habt, ist die Forderung auf die RSV übergegangen, §86 VVG. Die RSV lässt den KFB auf sich umschreiben und kann dann damit glücklich werden. Würde ich ganz entspannt rausgeben.
- Mariposa2
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Super, danke für die Info . Das ist das erste Mal, dass von der RSV ein Titel bei uns angefordert wurde.
Könnte man die KFBs dann nicht eigentlich grundsätzlich immer unaufgefordert an die Versicherung schicken? Oder sind wir erst mal verpflichtet, alles in die Wege zu leiten, sprich Gegenseite anschreiben, Geld anfordern?
Wir haben das bisher immer so gemacht, dass wir nach Erhalt des KFBs die Gegenseite angeschrieben haben, den Zahlungseingang überwacht haben und nach Geldeingang alles an die Versicherung erstattet haben. Können wir uns das in Zukunft nicht eigentlich sparen? Dann könnte man ja direkt der Gegenseite schreiben, dass die die Zahlung auf das Konto der RSV überweisen sollen. Oder steht dem etwas entgegen?
Könnte man die KFBs dann nicht eigentlich grundsätzlich immer unaufgefordert an die Versicherung schicken? Oder sind wir erst mal verpflichtet, alles in die Wege zu leiten, sprich Gegenseite anschreiben, Geld anfordern?
Wir haben das bisher immer so gemacht, dass wir nach Erhalt des KFBs die Gegenseite angeschrieben haben, den Zahlungseingang überwacht haben und nach Geldeingang alles an die Versicherung erstattet haben. Können wir uns das in Zukunft nicht eigentlich sparen? Dann könnte man ja direkt der Gegenseite schreiben, dass die die Zahlung auf das Konto der RSV überweisen sollen. Oder steht dem etwas entgegen?
- Adora Belle
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Na Gegenseite anschreiben würde ich schon erstmal nur, wenn mir das einer bezahlt, d.h. ich benötige ja erst Deckungszusage für die Vollstreckung. Ich handhabe das je nachdem, ob Zahlung zu erwarten ist oder nicht.