Antrag Unterhaltsabänderung, nun plötzlich Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Birne
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#1

13.02.2017, 15:47

Hallo, die Birne mal wieder :wink1

Folgender Fall: Wir haben zunächst die Gegnerin außergerichtlich angeschrieben, weil wir für unseren Mandanten die Abänderung des Unterhaltsbetrages begehrten. Daraufhin hat sich die zuständige Stadt/das Jugendamt am 16.01.17 angezeigt und noch um Übersendung einer Vollmacht gebeten, bevor man auf unser Schreiben Stellung nimmt. Eine Stellungnahme durch die Stadt erfolgte bis heute nicht! Stattdessen haben sie unter dem gleichen Datum (16.01.17) einen PfÜB in den Umlauf gebracht, woraus sie den rückständigen Unterhalt begehren, Drittschuldner Arbeitgeber! Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass unser Mandant nun auch für ein zweites Kind unterhaltspflichtig ist!

Meine Frage: Wie können wir hier weiter verfahren? Leider bin ich noch nicht so lange im Familienrecht unterwegs und erst recht nicht in der ZV für Familiensachen, daher bin ich mehr als ahnungslos! :sad: Chefin möchte die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen! Welche Schritte können wir sonst noch einleiten?

Bin euch wie immer sehr dankbar für eure hoffentlich schnellen Antworten ;)
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#2

13.02.2017, 20:15

Huhu Birne, :wink1

:kopfkratz Wenn ich so richtig nachdenke hat meine alte Chefin immer einen Antrag beim FamG wegen Einstellung der ZV in Verbindung mit einem Abänderungsantrag gestellt. Es ist halt die Frage, ob die Rückstände berechtigt sind. Dann kommt ihr damit - wenn mich meine grauen Gehirnzellen nicht im Stich lassen - nicht weiter. Dann bliebe nur die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen Nichtberücksichtigung des zweiten Kindes. Ihr müsst halt nur darauf achten, dass es hier nicht nach Tabelle geht sondern jedes Gericht den Freibetrag bei Unterhaltspfändungen für sich festsetzt.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#3

14.02.2017, 06:41

Guten Morgen! :wink1


Danke elise, für deine Antwort :knutsch Der Anspruch ist sicherlich berechtigt! So wie die Stadt aus unserem Schreiben an die Gegnerin gesehen hat, was unser Mandant für Einnahmen hat, haben die die Pfändung eingeleitet :motz Also müssen wir wohl, wie du es schreibst, den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen!
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