wegen Geringfügigkeit Pfändung nicht vorgemerkt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Honig
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#1

09.02.2017, 11:24

Hallo.

folgendes:
PfÜB an Sparkasse zugestellt, DS-Erklärung erhalten mit folgendem Inhalt: "Der Schuldner steht mit uns nicht in laufender Geschäftsverbindung. Es besteht lediglich obiges Sparguthaben (0,57 Euro). Wegen der Geringfügigkeit des Guthabens haben wir uns die Pfändung nicht weiter vorgemerkt."

Ähhhm...was soll das denn heißen? Weil kein Geld auf dem Konto, wird die Pfändung nicht mehr aufrecht erhalten?

Geht das denn?
jenniver
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#2

09.02.2017, 11:30

Der Schuldner hat außer dem Sparguthaben von 0,57 € kein Konto mehr bei dieser Bank.
Honig
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#3

09.02.2017, 11:44

ja schon klar, aber können die einfach wegen Geringfügigkeit die Pfändung nicht weiter vormerken?
was ist, wenn er meint, da jetzt einen Haufen Batzen Geld einzuzahlen?
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