Kosten im Antrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Mel0304
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 23.01.2013, 19:32
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

06.02.2017, 11:36

Hallo ihr Lieben,

habe mal eine Frage zum Thema Rechtsanwaltskosten im ZV-Auftrag.

im vorliegenden Fall haben wir 2 Gesamtschuldner. Mehrere Pfändungsversuche erfolgten erfolglos. Wir haben daher jetzt KFA beantragt. Das Gericht rief an und meinte, dass sie denkt, dass wir die Kosten hätten zweimal in unseren Anträgen hätten aufführen müssen. Wir haben das aus Platzgründen nie gemacht. Hat die Dame recht? So reinlogisch würde ich sagen, dass die Kosten trotzdem entstanden sind. Kann gut sein, dass ich falscher Meinung bin.....

Kann mir jemand weiterhelfen? Kennt jemand zufällig Vorschriften bzw. §§ ??

:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

06.02.2017, 12:25

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mel0304
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 23.01.2013, 19:32
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

06.02.2017, 12:37

Danke für den Hinweis. Allerdings bezieht sich meine Frage darauf, ob wir trotzdem Anspruch auf die Kosten haben, auch wenn wir diese nicht im ZV-Auftrag/Pfüb beantragt haben ?!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

06.02.2017, 12:56

Hast Du beantragt, die Kosten gegen die beiden Schuldner als Gesamtschuldner festzusetzen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mel0304
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 23.01.2013, 19:32
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

06.02.2017, 13:03

Anahid hat geschrieben:Hast Du beantragt, die Kosten gegen die beiden Schuldner als Gesamtschuldner festzusetzen?

Nicht direkt.... Also mein Antrag lautet wie folgt:

gegen

1. xy
2. yx

- Schuldner -

wird beantragt, die nachstehend aufgeführten Kosten gemäß § 788 Abs. 2 i. V. m. §§ 103 Abs. und 104 ZPO festzusetzen und festzustellen, dass die festgesetzten Kosten ab dem Tage der Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. 104 I ZPO zu verzinsen sind. Weiter wird beantragt, der Antragstellerin eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen.

Ich habe sodann die Kosten aufgeführt wie z. B.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 25.06.2014
0,30 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung, Nr. 3309 VV RVG, § 13 RVG
(Wert: 4.621,70 EUR) 90,90 EUR
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 7002 VV
RVG 18,18 EUR

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 25.06.2014
0,30 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung, Nr. 3309 VV RVG, § 13 RVG
(Wert: 4.621,70 EUR) 90,90 EUR
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 7002 VV
RVG 18,18 EUR



und am Ende eine Begründung:

Mit Urteil des Landgerichts wurden die hiesigen Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt, einen Betrag in Höhe von x EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2012 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens wurden den Schuldnern auferlegt und mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom festgesetzt. Des Weiteren liegen weitere Titel gegen die Schuldner vor.

Zur Glaubhaftmachung: Urteil + Kostenfestsetzungsbeschlüsse

Eine Zahlung erfolgte nicht, sodass die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geboten war. Bisherige Zwangsvollstreckungsversuche blieben bisher erfolglos.

Aus anwaltlicher Vorsorge wird erklärt und anwaltlich versichert, dass die vorgenannten fest-zusetzenden Vollstreckungskosten aus eigenen Mitteln verauslagt worden sind. Die Entstehung dieser Gebühren und Kosten wird anwaltlich versichert und ist damit gemäß § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO glaubhaft gemacht.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

06.02.2017, 20:16

Also hast Du in Deinem Antrag die doppelten Gebühren drin, aber bei den Aufträgen nur einmal, ohne den Hinweis, dass die Gebühr für jeden Schuldner gesondert verlangt wird?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten