Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen .
Wir haben die ZV gegen den Schuldner durchgeführt und daraufhin hat er die vermögensauskunft abgegeben. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich aber, dass der Schuldner eine Waffe hat. Aus diesem Grunde soll ich einen Auftrag auf Herausgabe/Wegnahme machen. Ich bin mir hier leider nicht sicher ob ich nun den ZV Auftrag auf Heraushabe beweglicher Sachen nehme oder vielleicht einen Pfüb machen muss. Aber meiner Meinung nach wäre ein Pfüb ja nicht möglich, da es hier keinen Drittschuldner gibt.
Ich würde mich über eure Hilfe freuen
Vielen Dank schonmal
ZV zur Herausgabe beweglicher Sachen
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Sehe ich auch so, dass ein PFÜB hier nicht möglich ist. Aber was um Himmels Willen wollt ihr mit einer Waffe?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Foren-Praktikant(in)
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Mein Chef ist Jäger .
Dann hätte ich noch eine Frage. Bei dem Vorduck steht ja dann "der vom Schuldner herauszugebenden, im Titel näher bezeichneten Sache". Soll ich dann statt Titel Vermögensverzeichnis schreiben, da die Sache ja nicht im Titel aufgeführt ist ?
Danke .
Dann hätte ich noch eine Frage. Bei dem Vorduck steht ja dann "der vom Schuldner herauszugebenden, im Titel näher bezeichneten Sache". Soll ich dann statt Titel Vermögensverzeichnis schreiben, da die Sache ja nicht im Titel aufgeführt ist ?
Danke .
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 108
- Registriert: 16.04.2014, 22:50
- Beruf: Gerichtsvollzieher
Eine Herausgabe/Wegnahme ist nicht möglich, hierzu Bedarf es eines gerichtlichen Urteils, das den Herausgabeanspruch enthält. Auf Grund eines "normalen" Titels kann die Waffe durch den GV gepfändet werden.