Urteil Zug-um-Zug wie geht es weiter (ZV)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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XLadyX
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#1

02.02.2017, 08:56

Liebe Gemeinde,

ich brauche dringend HILFE!

Folgendes Urteil habe ich vorliegen:

Der Beklagte wird verurteilt 4.079,00 € nebst Zinsen ab dem .... zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Whirlpools.........., es wird festgestellt, dass sich der sich der Beklagte mit der Rücknahme im Verzug befindet.

Das Urteil ist zwischenzeitich rechtskräftig geworden. Die Gegenseite rührt sich nicht, ZV soll eingeleitet werden!

Benötige ich für die ZV die normale Vollstreckungsklausel oder muss eine qualifizierte beantragt werden? Wie läuft das anschließenden mit der ZV?

:thx
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Anahid
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#2

02.02.2017, 09:15

Da der Verzug bereits im Urteil festgestellt ist, kannst Du ganz normal vollstrecken. Das Problem ist eher, was mit dem Whirlpool geschehen soll, wenn Du das Geld beitreiben kannst. Macht es Sinn, den Whirlpool zu versteigern?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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