ich brauche dringend HILFE!
Folgendes Urteil habe ich vorliegen:
Der Beklagte wird verurteilt 4.079,00 € nebst Zinsen ab dem .... zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Whirlpools.........., es wird festgestellt, dass sich der sich der Beklagte mit der Rücknahme im Verzug befindet.
Das Urteil ist zwischenzeitich rechtskräftig geworden. Die Gegenseite rührt sich nicht, ZV soll eingeleitet werden!
Benötige ich für die ZV die normale Vollstreckungsklausel oder muss eine qualifizierte beantragt werden? Wie läuft das anschließenden mit der ZV?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)