Pfändung Rente Krankenkasse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Randfichte72
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#1

25.01.2017, 11:50

Hallo zusammen,

weiss jemand, ob öffentliche Institutionen (z. B. gesetzliche Krankenkassen) nach anderen Voraussetzungen als denen aus der ZPO vollstrecken?
Müssen diese Pfändungsfreigrenzen beachten oder gelten dort andere Berechnungen für den pfändbaren Teil des Einkommens, z. B. der Rente?

Vielleicht hat jemand so etwas schon mal gehabt?

DAnke!
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