Pfändung Lebensversicherung - Drittschuldnerauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MeliM88
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#1

24.01.2017, 09:35

Hallo Zusammen,

ich habe bei einer Schuldnerin die Lebensversicherung (Anspruch G) gepfändet. Laut der abgegebenen Vermögensauskunft wird die Versicherungssumme im Erlebensfall an sie und im Sterbefall an ihre Tochter ausbezahlt. Die Fälligkeit ist aber widerruflich. In diesem Vertrag gibt es auch Überschussanteile. Seit 2012 bis Juni 2015 hat sie monatlich 250 € bezahlt.

Jetzt kommt die Drittschuldnerauskunft mit folgendem Text: "Aufgrund des Beschlusses ist kein Pfändungspfandrecht begründet worden, da es sich bei dem oben genannten Versicherungsvertrag um eine staatliche geförderte Rentenversicherung (Basis-Rentenversicherung) handelt. Der Vertrag besteht zudem in beitragsfreier Form. Die uns eingereichten Unterlagen haben wir als gegenstandslos zu unseren Unterlagen genommen".

Kann mir jemand erklären was damit genau gemeint ist und was habe ich falsch gemacht bei der Pfändung. Die Schuldnerin hat eine Lebensversicherung abgeschlossen, Schulden in enormer Höhe und es muss doch sein, dass man diese Versicherung kündigen kann und den Überschuss ausbezahlt bekommt?!
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#2

24.01.2017, 09:47

Eine staatlich geförderte Rentenversicherung kann nicht gepfändet werden.

Wahrscheinlicht ist das eine Rürup-Rente auch Basis-Rente genannt, die eine staatlich geförderte private Rentenversicherung ist, für die jedoch einige besondere Bedingungen zu beachten sind:
So sind die Beiträge zu dieser Versicherung steuerlich absetzbar und das Guthaben ist konkurs-, pfändungs- und Hartz IV-sicher. Also kein Rankommen. Hatte ich auch schon, leider :sad:.
Liebe Grüße

Sylvia

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MeliM88
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#3

24.01.2017, 16:55

Hallo Sylvia,
vielen lieben Dank für die Antwort.
GVZ-Schickerin
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#4

25.01.2017, 10:16

Gern. Kein Problem :mrgreen:
Liebe Grüße

Sylvia

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