Pfändung nur gegen 1 Gesellschafter einer GbR

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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meJuly
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#1

24.01.2017, 14:44

Hallo liebe Foreno´s :)

folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Ich habe ein VU gegen Privatperson A. A ist allerdings zusammen mit B und C Gesellschafter der YXZ GbR.

Gesellschafter einer GbR haften ja mit ihrem Privatvermögen. Aufgrund dessen habe ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB) beantragt. Jedoch vollkommen übersehen, dass das VU nur gegen A ist.
Ausgangssituation ist derzeit die, dass ich im PfüB den Gesellschafter A als auch die GbR YXZ als Drittschuldner angegeben habe und dass gepfändet werden soll:

1. der Anteil des Schuldners an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts;
2. der Anspruch auf Zuteilung und Ausschüttung des Gewinnanteils;
3. der Anspruch auf Auszahlung des Saldos aus dem Gesellschafterkonto;
4. der Anspruch auf die Auseinandersetzung der Gesellschaft und den daraus fließenden Anspruch auf die Teilung des Erlöses und die Auskehrung des auf den Schuldner entfallenden Anteils, insbesondere das Auseinandersetzungsguthaben;
5. alle Ansprüche auf Vergütung, auf die Erstattung von Auslagen oder sonstigen Entschädigungsansprüche für geleistete Dienste in oder für die Gesellschaft oder die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter, insbesondere alle Anspüche aus der Geschäftsführung.


Die YXZ GbR hat entsprechendes Rechtsmittel eingelegt, ist jedoch zu meinem Glück wegen falschem Sachvortrag durch Beschluss zurückgewiesen worden.

Gesellschafter A hat bisher auch noch keine Drittschuldnererklärung abgegeben. Von der YXZ GbR erwarte ich keine, aufgrund meines Fehlers.

Die Frage die sich nunmehr für mich stellt ist, wie ich nun an das Privatvermögen an Gesellschafter A gelangen kann?

MfG
meJuly
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Katie
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#2

24.01.2017, 15:34

Du hast geschrieben, dass Du einen Titel gegen A hast. Da kannst Du doch ganz normal bei ihm vollstrecken.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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meJuly
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#3

24.01.2017, 15:59

Ja, das stimmt. Das kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht,da der PfüB in der Welt ist. Ich habe ja auch Ansprüche gepfändet. Ich möchte jetzt erstmal alles mögliche aus dem zugestellten PfüB "rausholen".

Ich persönlich komme beim jetzigen Standpunkt nicht weiter. Ich habe auch keine Kollegen in meinem Gebiet, mit denen ich mich austauschen kann.
Pitt
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#4

24.01.2017, 16:22

Wenn Du unbedingt den Weg über diesen PfÜB weitergehen willst, dann kannst Du nach § 836 ZPO (sog. Auskunftsversicherung) die für die Pfändung erforderlichen Informationen und Unterlagen vom Schuldner anfordern (z. B. GbR-Vertrag, betriebswirtschaftliche Auswertungen usw. - falls überhaupt vorhanden).
Ob das natürlich mehr Erfolg verspricht, als ein ZV-Auftrag (Abnahme Vermögensauskunft/Einholung Drittauskünfte zwecks Bankdaten), musst Du entscheiden.
meJuly
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#5

10.02.2017, 14:43

Bankdaten liegen uns bereits einige vor und sind im PfüB berücksichtigt worden - jedoch ohne Erfolg.

Aber nun etwas anderes. Ist es möglich, den PfüB nachträglich vom Gericht korrigieren zu lassen? Ich würde die GbR sodann aus dem PfüB streichen lassen. Einfach nur um dem Drittschuldner zuvorzukommen und ordnungsgemäß Auskünfte/Ansprüche geltend zu machen ohne den Weg einer möglichen Drittwiderspruchsklage gehen zu können.
meJuly
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#6

14.03.2017, 12:31

Das Problem zu lösen war einfacher als ich dachte. Man kann einfach den Verzicht bzgl. des falschen Drittschuldners aussprechen und diesen Schuldner und Drittschuldner nach § 192 2 ZPO zustellen.
Hilfsweise kann man danach auch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen. Dies würde nur der Klarheit dienen.
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