Kontopfändung nochmal versuchen oder ZV-Auftrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11

16.01.2017, 12:34

Croata hat geschrieben:Pfändung aus Urteil und KFB und den Vollstreckungsauftrag
jetzt seh ich erst, dass du die zwei hier zusammenbringst. Das sind aber schon zwei Maßnahmen - die Pfändung ist eine (gebührenrechtlich eigene) und der Vollstreckungsauftrag auch. Jetzt wird es hoffentlich klarer. :oops:
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Croata
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#12

16.01.2017, 17:25

Alles klar, der Vollstreckungsauftrag ist gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit. Das leuchtet mir jetzt ein, nachdem ich auch nochmal § 18 Abs. 1 Nr. RVG gelesen habe. :thx

Die zweite Pfändung ist nur erfolgt, weil uns der KFB erst später zugegangen ist, aber auch, weil wir bei der ersten Pfändung einen "falschen" Drittschuldner angegeben hatten. Bleibt es trotzdem bei der einen Gebühr für die Vorpfändung (Urteil), 1. Pfändung (Urteil) und 2. Pfändung (Urteil + KFB)? :oops:
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#13

16.01.2017, 17:36

Croata hat geschrieben:Gebühr für die Vorpfändung (Urteil), 1. Pfändung (Urteil) und 2. Pfändung (Urteil + KFB)?
nicht ganz:
du bekommst eine Gebühr für die Vorpfändung und die Pfändung aus dem Urteil sowie noch eine für die Pfändung aus dem Kfb. ;)
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Soenny
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#14

16.01.2017, 17:55

Und die Gebühr aus der Vorpfändung wird nicht auf die Gebühr aus der Pfändung angerechnet? :kopfkratz Und wenn der RA einen falschen DS angegeben hat, muß der Schuldner dafür trotzdem zahlen? :kopfkratz
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#15

16.01.2017, 23:54

Soenny hat geschrieben:Und die Gebühr aus der Vorpfändung wird nicht auf die Gebühr aus der Pfändung angerechnet? :kopfkratz Und wenn der RA einen falschen DS angegeben hat, muß der Schuldner dafür trotzdem zahlen? :kopfkratz
doch und nein (es sei denn, der falsche DS würde auf einer Angabe des Schuldners beruhen)
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#16

17.01.2017, 11:19

Soenny hat geschrieben:Und die Gebühr aus der Vorpfändung wird nicht auf die Gebühr aus der Pfändung angerechnet? :kopfkratz Und wenn der RA einen falschen DS angegeben hat, muß der Schuldner dafür trotzdem zahlen? :kopfkratz
Hab ich mich unklar ausgedrückt? Ich meine schon eine Gebühr für beides (Vorpfändung und Pfändung) und eine zweite Gebühr für die zweite Pfändung - hier aber - das steht glaub ich weiter oben schon - nur noch aus dem Wert des Kfb - eben weil die zweite Pfändung aus dem Urteil (hier) nicht dem Schuldner aufgedrückt werden kann - so die falsche Angabe des Drittschuldners der RA zu verantworten hat.
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#17

17.01.2017, 14:16

Ich danke euch! Ich hatte icerose genau so verstanden, danke nochmal!

:thx
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