jetzt seh ich erst, dass du die zwei hier zusammenbringst. Das sind aber schon zwei Maßnahmen - die Pfändung ist eine (gebührenrechtlich eigene) und der Vollstreckungsauftrag auch. Jetzt wird es hoffentlich klarer.Croata hat geschrieben:Pfändung aus Urteil und KFB und den Vollstreckungsauftrag
Kontopfändung nochmal versuchen oder ZV-Auftrag?
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Alles klar, der Vollstreckungsauftrag ist gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit. Das leuchtet mir jetzt ein, nachdem ich auch nochmal § 18 Abs. 1 Nr. RVG gelesen habe.
Die zweite Pfändung ist nur erfolgt, weil uns der KFB erst später zugegangen ist, aber auch, weil wir bei der ersten Pfändung einen "falschen" Drittschuldner angegeben hatten. Bleibt es trotzdem bei der einen Gebühr für die Vorpfändung (Urteil), 1. Pfändung (Urteil) und 2. Pfändung (Urteil + KFB)?
Die zweite Pfändung ist nur erfolgt, weil uns der KFB erst später zugegangen ist, aber auch, weil wir bei der ersten Pfändung einen "falschen" Drittschuldner angegeben hatten. Bleibt es trotzdem bei der einen Gebühr für die Vorpfändung (Urteil), 1. Pfändung (Urteil) und 2. Pfändung (Urteil + KFB)?
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nicht ganz:Croata hat geschrieben:Gebühr für die Vorpfändung (Urteil), 1. Pfändung (Urteil) und 2. Pfändung (Urteil + KFB)?
du bekommst eine Gebühr für die Vorpfändung und die Pfändung aus dem Urteil sowie noch eine für die Pfändung aus dem Kfb.
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Und die Gebühr aus der Vorpfändung wird nicht auf die Gebühr aus der Pfändung angerechnet? Und wenn der RA einen falschen DS angegeben hat, muß der Schuldner dafür trotzdem zahlen?
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doch und nein (es sei denn, der falsche DS würde auf einer Angabe des Schuldners beruhen)Soenny hat geschrieben:Und die Gebühr aus der Vorpfändung wird nicht auf die Gebühr aus der Pfändung angerechnet? Und wenn der RA einen falschen DS angegeben hat, muß der Schuldner dafür trotzdem zahlen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Hab ich mich unklar ausgedrückt? Ich meine schon eine Gebühr für beides (Vorpfändung und Pfändung) und eine zweite Gebühr für die zweite Pfändung - hier aber - das steht glaub ich weiter oben schon - nur noch aus dem Wert des Kfb - eben weil die zweite Pfändung aus dem Urteil (hier) nicht dem Schuldner aufgedrückt werden kann - so die falsche Angabe des Drittschuldners der RA zu verantworten hat.Soenny hat geschrieben:Und die Gebühr aus der Vorpfändung wird nicht auf die Gebühr aus der Pfändung angerechnet? Und wenn der RA einen falschen DS angegeben hat, muß der Schuldner dafür trotzdem zahlen?
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