EV von Inhaber

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

16.11.2007, 09:25

Halihallo!

Mal wieder ich mit einer Frage ;-)

Wir betreiben die ZV gegen eine Einzelfirma. GVZ hat Protokoll übersandt, dass die "Firma" nur ein Schreibtisch in einer anderen Firma ist und unser SC sozusagen deren Räume nutzt. Es ist somit nichts zu holen. Für die weitere ZV ist ja jetzt die Privatanschrift des Inhabers zuständig. Dieser hat die EV schon Anfang 2006 abgegeben (übrigends bevor er bei unserem Mandanten Ware bestellt hat!)

Darf der Inhaber das Geschäft jetzt überhaupt noch weiter betreiben, obwohl er doch weiß, dass er Zahlungsunfähig ist??? Was können wir weiter anstellen umd den Schuldner zu ärgern und evtl doch noch an unser geld zu kommen?

Beim Gewerbeaufsichtamt hat man mich von einem Sachbearbeiter zum nächsten Verbunden mit meiner Frage und der der jetzt Bescheid wissen soll, geht nicht ans Telefon :-(
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Master24
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#2

16.11.2007, 09:27

"Ärgern" geht meiner Meinung nach am Besten mit Kontenpfändung auf gut Glück - einfach dicht machen den Kram. Und in die Kreditlinie pfänden. Das ist erstmal "Ärgern pur". ;-)
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Gast

#3

16.11.2007, 09:28

Da der Schuldner sich hier strafbar gemacht haben dürfte, würde ich ihm mit ner Strafanzeige "drohen" und ihm einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreiten.

Andere Möglichkeiten wird es wohl nicht geben.
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Zauberdrops
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#4

16.11.2007, 11:41

Ich würds auch wie Preußi machen. Erstmal Strafanzeige androhen - aber besser nicht durchführen, weil das evtl. Konsequenzen für seine Arbeit hat und dann ist noch schlechter Geld zu holen.

Master24 stimme ich auch zu. Geschäftsleute kann man gut am Konto packen - sofern es nicht schon gepfändet ist. Wenn er schon die EV abgegeben hat, ist das meist eher schwierig, dann kannst du dich nämlich fast immer drauf verlassen, dass da ein ganzer Rattenschwanz von Gläubigern hinter ihrem Geld herrennt. Lieber erstmal höflich bei der Bank anfragen, ob das Konto noch besteht oder so. Meistens lassen sie die SB's zumindest zu Andeutungen hinreißen, die weiterhelfen.

Noch ein Vorschlag: Hat der seinen Schreibtischplatz da gemietet oder sitzt der da als Subunternehmer oder als Scheinselbständiger? Dann gäbe es ja noch andere Pfändungsmöglichkeiten.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Rina4ka
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#5

16.11.2007, 11:52

Du kannst auch mit einem Gläubigerinsolvenzantrag drohen.
Aber machen würde ich das nicht, das es, wenn die Firma zahlungsunfähig ist, GK in Höhe von 150,00 EUR für den Antragsteller auslöst.
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tobik9
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#6

16.11.2007, 11:57

Ich würde auch erstmal ne Kontopfändung machen und eventl. die Strafanzeige. Er wird sich auf jeden Fall bei euch melden, wenn sein Konto dicht ist.
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petramaus
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#7

16.11.2007, 13:42

:zustimm tobik9
Dem kann ich nur zustimmen. Wenn das Konto erst mal dicht ist, melden sich die Schuldner schon ganz von allein.
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