Halihallo!
Mal wieder ich mit einer Frage
Wir betreiben die ZV gegen eine Einzelfirma. GVZ hat Protokoll übersandt, dass die "Firma" nur ein Schreibtisch in einer anderen Firma ist und unser SC sozusagen deren Räume nutzt. Es ist somit nichts zu holen. Für die weitere ZV ist ja jetzt die Privatanschrift des Inhabers zuständig. Dieser hat die EV schon Anfang 2006 abgegeben (übrigends bevor er bei unserem Mandanten Ware bestellt hat!)
Darf der Inhaber das Geschäft jetzt überhaupt noch weiter betreiben, obwohl er doch weiß, dass er Zahlungsunfähig ist??? Was können wir weiter anstellen umd den Schuldner zu ärgern und evtl doch noch an unser geld zu kommen?
Beim Gewerbeaufsichtamt hat man mich von einem Sachbearbeiter zum nächsten Verbunden mit meiner Frage und der der jetzt Bescheid wissen soll, geht nicht ans Telefon
EV von Inhaber
- Master24
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 995
- Registriert: 06.04.2006, 23:16
- Beruf: ReFa | Team Coordinator | LL.B.
- Software: Andere
- Wohnort: Grafing bei München
"Ärgern" geht meiner Meinung nach am Besten mit Kontenpfändung auf gut Glück - einfach dicht machen den Kram. Und in die Kreditlinie pfänden. Das ist erstmal "Ärgern pur".
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Da der Schuldner sich hier strafbar gemacht haben dürfte, würde ich ihm mit ner Strafanzeige "drohen" und ihm einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreiten.
Andere Möglichkeiten wird es wohl nicht geben.
Andere Möglichkeiten wird es wohl nicht geben.
- Zauberdrops
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 578
- Registriert: 01.11.2007, 10:01
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Ich würds auch wie Preußi machen. Erstmal Strafanzeige androhen - aber besser nicht durchführen, weil das evtl. Konsequenzen für seine Arbeit hat und dann ist noch schlechter Geld zu holen.
Master24 stimme ich auch zu. Geschäftsleute kann man gut am Konto packen - sofern es nicht schon gepfändet ist. Wenn er schon die EV abgegeben hat, ist das meist eher schwierig, dann kannst du dich nämlich fast immer drauf verlassen, dass da ein ganzer Rattenschwanz von Gläubigern hinter ihrem Geld herrennt. Lieber erstmal höflich bei der Bank anfragen, ob das Konto noch besteht oder so. Meistens lassen sie die SB's zumindest zu Andeutungen hinreißen, die weiterhelfen.
Noch ein Vorschlag: Hat der seinen Schreibtischplatz da gemietet oder sitzt der da als Subunternehmer oder als Scheinselbständiger? Dann gäbe es ja noch andere Pfändungsmöglichkeiten.
Master24 stimme ich auch zu. Geschäftsleute kann man gut am Konto packen - sofern es nicht schon gepfändet ist. Wenn er schon die EV abgegeben hat, ist das meist eher schwierig, dann kannst du dich nämlich fast immer drauf verlassen, dass da ein ganzer Rattenschwanz von Gläubigern hinter ihrem Geld herrennt. Lieber erstmal höflich bei der Bank anfragen, ob das Konto noch besteht oder so. Meistens lassen sie die SB's zumindest zu Andeutungen hinreißen, die weiterhelfen.
Noch ein Vorschlag: Hat der seinen Schreibtischplatz da gemietet oder sitzt der da als Subunternehmer oder als Scheinselbständiger? Dann gäbe es ja noch andere Pfändungsmöglichkeiten.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]