Hallo,
folgendes: Wir hatten Anfang September Antrag auf Erlass eines PfÜB gestellt, Ende September teilte uns das Gericht mit, dass der PfÜB erlassen und an das zuständige Gericht zur Zustellung weitergeleitet wurde. Nunmehr stellt sich heraus, dass der PfÜB aber nie beim zuständigen Gericht angekommen ist.
Beantrage ich jetzt eine Zweitausfertigung des PfÜB? Entstehen dafür dann wieder Gerichtskosten?
Zweitausfertigung PfÜB
- booo
- ...wartet aufs Bergfest
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1968
- Registriert: 07.01.2008, 15:05
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Allgäu
Gerichtskosten sollten keine weiteren entstehen... wie hattet ihr sie bezahlt?Honig hat geschrieben: Beantrage ich jetzt eine Zweitausfertigung des PfÜB? Entstehen dafür dann wieder Gerichtskosten?
Viel wichtiger ist aber die Frage..... Hast Du den Titel auch mitgeschickt?
Eine Zweitausfertigung kannst Du in dem Fall ja garnicht "beantragen"... Du schickst ja quasi den "Entwurf" auf Erlass des PfüBs ans Gericht... wenn der dort nicht angekommen ist, können die dort ja auch nichts weiter ausfertigen
EDIT:
AAAAAAHHHHHHHHHHHHHHH jetzt hab ich erst richtig gelesen... sorry
Also das Erlassgericht hat ihn erhalten und dann weitergeschickt, aber er kam nicht beim GVZ an...okay... sorry... ja dann bin ich auch etwas überfragt grad
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab