Antrag Ordnungsmittelverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Manuela1
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#1

28.12.2016, 10:18

Hallo,
ich will gerade einen Ordnungsmittelantrag (§ 890 ZPO) vorbereiten. Es geht um einen Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung (Unterlassungsanpruch). Ein Muster habe ich schon. Darin steht, dass die zugestellte Ausfertigung der einstweiligen Verfügung als Anlage vorgelegt wird. Brauche ich dafür das Original oder reicht da eine Kopie? Die einstweilige Verfügung hat nämlich eine andere Kanzlei erwirkt und wir haben im Moment nur Kopien der Unterlagen. Meine letzte ZV-Sache liegt schon länger zurück, aber ich kann mich erinnern, dass da immer alles im Original mitgeschickt wurde. Das ist hier dann wahrscheinlich auch so, oder?
Manuela1
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#2

28.12.2016, 14:25

So, heute kam Post in dieser Sache - Antwort kann ich mir jetzt selbst geben: ja, einstweilige Verfügung nebst Zustellungsurkunde muss im Original mit :wink1
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