Lohn geht auf "fremdes" Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kichererbse
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#1

16.11.2007, 12:11

Hallo,

ich hab ein Problem mit einem offensichtlich ziemlich windigem Schuldnerehepaar. Hoffe, mir kann mal jemand helfen.

Also: Ich hab dem Ehepaar schon sämtliche Pfändungen ins Haus geschickt. Kontenpfändung (mehrere, da ständig gewechselt worden ist), Lohnpfändungen, EV etc. Bei der letzten Lohnpfändung ist eine andere Kontonummer angegeben, als in der EV (das Konto ist schon erloschen). Also hab ich dieses Konto mal eben auch noch gepfändet, allerdings muss das wohl auf einen Dritten laufen. Die Pfändung ging ins Leere!

Kann mir jetzt mal jemand sagen, wie ich an den Dritten rankomme? Aus dem Lohnzettel ergibt sich - wie gesagt - nur die Kontonummer und BLZ, nicht aber der/die Kontoinhaber.

Eine ErgänzungsEV dürfte hier wohl nicht in Frage kommen. Die aktuelle EV ist aus Januar 2007, ab Juli 2007 können wir erst nachweisen, dass der Lohn aufs besagte Konto des/der Dritten geht. Wie komme ich da ran?

Nur zur Info: Ehemann ist schon ausgeschöpft und inzwischen arbeitslos und ohne Konto. Lohn ist unterhalb der Pfändungsgrenze, also auch nichts zu holen. Grundbesitz besteht nicht. Die Eheleute haben ein Kind.

Vielen Dank für eure Hilfe und Gruß von broymi.
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Zauberdrops
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#2

16.11.2007, 12:15

Nachbesserung der EV würde zwar gehen, aber das Konto braucht da nicht drin stehen, wenn es auch jemanden anders läuft. Nützt dir also nichts.
Es müsste doch theoretisch die Möglichkeit geben, die Auskunft von der Bank rauszukitzeln, wem das Konto gehört. Und dann pfändest du den Forderungsanspruch des Schuldners an den Kontoinhaber, der dann nämlich der Drittschuldner wird. Das MUSS möglich sein. Ich denk während der Mittagspause mal drüber nach, okay?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Tigra
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#3

16.11.2007, 12:16

mal bei der bank anrufen und sich auf dumm stellen um zumindest den namen des dritten zu bekommen z. b. wir wollten überweisen, die überweisung kam zurück etc. und dann recherchieren evtl. kommt euch der name auch gleich bekannt vor ;)
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#4

16.11.2007, 12:19

Gute Idee, Sway!
Aber dann lieber mit privatem Namen bei der Bank anrufen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Kimmy

#5

16.11.2007, 12:25

Es handelt sich hier um eine sog. Lohnverschiebung:
Bei der Lohnverschiebung liegt eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer (Schuldner) und Arbeitgeber dahingehend vor, wonach der Arbeitgeber die Vergütung für die Arbeitsleistung des Schuldners ganz oder teilweise an einen Dritten leistet, so dass der Dritte einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Drittschuldner hat (§ 328 BGB). Die Lohnforderung entsteht hier also in der Person des Drittberechtigten. Eine Pfändung ist nach § 850 h Abs. 2 ZPO möglich.
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SepterraCore
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#6

16.11.2007, 12:25

Also hier sag ich nur eins: Strafanzeige!!

Du kannst dir ja mal meine Aussagen hier durchlesen:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=10 ... c&start=10

Zwar geht es hier um eine InsO-Sache, ist aber vom Prizip her das gleiche, da das Ehepaar hier offensichtlich Betrug begehen, schließlich sind alle Konten (auf deren Namen) in der EV abzugeben, ist dieses letzte nun auf einen Dritten angemeldet, hast du prompt ein ziehendes Argument für eine Strafanzeige gefunden, da in der EV wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden müssen und der Schuldner darüber aufgeklärt wird, dass wenn man falsche Angaben macht, diese zu einer Geld-/Freiheitstrafe führen kann.

Eine Strafanzeige wg. Betrugs ist in deinem Fall mehr als gerechtfertigt!
Viel Glück!

PS: Ich kann dir gerne noch ein Muster schicken :-)
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#7

16.11.2007, 12:27

durch die ev müsstest du doch wissen, wo der arbeitet, dann mach doch die lohnpfändung... oder hab ich gard was überlesen!?! bzw. wenn ja, warum klappte die pfändung nicht`?
was mit pfändung von arbeitslosengeld?! :D
dann weiss das arbeitsamt auch wo der hase lang läuft :D

oder der ultimative tipp: die Schuldner anrufen, wenn man die tel. hat und die solange bequatschen bis sie zumindest 10 euro im monat zahlen :D
Zuletzt geändert von Tigra am 16.11.2007, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

16.11.2007, 12:32

Also weitere ZV ist Geldverschwendung: kostet nur und inzwischen weiß selbst broymi , dass es wahrscheinlich auch wieder zu nichts führt, evtl. ist auch davon auszugehen, dass sie nicht die einzigen Gläubiger sind, Prost Mahlzeit!

Ich würde die Sache an die Staatsanwaltschaft geben, wie sagt man immer? Mietnomaden? - in dem Fall sind das Ehepaar wohl Pfändungsnomaden, grrrrr ;-)
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#9

16.11.2007, 12:34

Sway hat geschrieben:durch die ev müsstest du doch wissen, wo der arbeitet, dann mach doch die lohnpfändung... oder hab ich gard was überlesen!?! bzw. wenn ja, warum klappte die pfändung nicht`?
Lohnpfändung habe ich schon durch - bei beiden, er ist ja inzwischen allerdings arbeitslos - "Madame" liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze bei Berücksichtigung einer unterhaltspflichtigen Person.
Tigra
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#10

16.11.2007, 12:34

also die strafanzeige kostet aber auch was und die kann man nicht in die forderungsaufstellung mitreinnehmen ;)

aber sonst strafanzeige auch androhen, wenn du die tel. erwischst :D

dann wirst du aber mit der pfändung bei dem dritten auch keinen erfolg haben, der wird höchstens das geld kriegen und ihr bar auszahlen,
ich würde den einfach die socken heiß machen udn wenn er genau so ist wie die schuldner auch gegen den strafanzeige"!
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