Wegfall der Negativbescheinigung EMA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sonne0412
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#1

30.12.2015, 09:09

Hallo,

für eine Titelumschreibung aufgrund einer falschen Schreibweise war es bislang so, dass man beim EMA eine Negativbescheinigung anfordern konnte. Telefonisch teilte mir die Dame des EMA's auf meine schriftliche Anfrage mit, dass die Negativbescheinigung mit Wirkung des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.15 weggefallen ist. Den dazugehörigen Paragrafen konnte sie mir nicht mitteilen. Meine Suche hat leider nichts ergeben. Gibt es schon Erfahrungswerte?

Das Gericht fordert - zu Recht - eine plausible Erklärung, die ich bislang nicht liefern kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
:katze1 Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur. :notier
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Sonne0412
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#2

15.12.2016, 10:09

Gibt es schon Erfahrungswerte?
:katze1 Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur. :notier
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katuscha
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#3

15.12.2016, 10:14

Also, ich habe das seit 01.11.15 schon noch bekommen.
Jeffersonfm
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#4

15.12.2016, 21:18

Das steht in § 51 Abs. 2 S. 3 BMG (Bundesmeldegesetz). Wenn eine Auskunft nicht mehr erteilt werden kann, gibt es den Hinweis, dass dies aus rechtlichen ODER tatsächlichen Gründen erfolgt. Damit ist für eine Titelberichtigung quasi eine Negativauskunft (dass die Partei unter der Anschrift nicht gemeldet ist oder war) nicht mehr möglich. Dann werden Berichtigungen auch teilweise zurückgewiesen, da nach der neuen Auskunft die Möglichkeit besteht, dass die gesuchte Person zwar existiert, aber ein Sperrvermerk vorliegt. Demnach könnten Parteiauswechslungen nicht mehr ausgeschlossen werden. :sad:
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