da ich nun wieder was aufs Auge gedrückt bekommen habe und es möglichst richtig machen möchte...hier meine Frage:
Wie verrechne/verbuche ich eine Überzahlung vom Schuldner (Mandant) und darf ich das überhaupt?
Sachverhalt: Wir haben unseren Mandanten in verschiedenen Angelegenheiten vertreten; danach erfolgte die Abrechnung nach Zeit, welche von ihm trotz mehrfacher Erinnerungen und Mahnungen nicht bezahlt wurde. Wir haben dann Honorarklage eingelegt und es ging munter hin und her; einen Teil der Klage haben wir zurückgenommen...es erging schlussendlich ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten. Auch hier zahlte er nicht.
Wir hatten zwischenzeitlich 2 PfüBS am laufen und es kamen auch Zahlungseingange, nun meldete sich der Schuldner, bat um eine Forderungsaufstellung und zahlte den restilichen noch ausstehenden Betrag - eigentlich könnte die Sache nun ENDLICH nach fast 2 Jahren erledigt sein, aber der Schuldner hat uns knapp 40,- zu viel überwiesen und mein Chef möchte diese nicht an ihn auskehren sondern intern verrechnen (weil wir ja damals einen Teil der Klageforderung zurückgenommen haben, der uns ja "eigentlich" zustünde, etc.).
Was mache ich nun? Für die Buchhaltung und den Steuerberater muss ja nachvollziehbar sein, was mit diesen 40,- geschehen ist, womit sie verrechnet wurden, etc. und ich habe absolut keine Ahnung wie ich das anstellen soll. Derzeit steht halt schön und fett in meinem Forderungskonto, dass es i.H.v. EUR 40,- überzahlt ist.
Danke schonmal für Eure Gedanken
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