Durchsuchungsbeschluss, Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Randfichte72
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#1

22.11.2016, 17:10

Hallo liebe ZV-ler,

ich habe eine Akte auf dem Tisch, über die ich mir schon den Kopf zerbrochen habe. Wir haben einen Titel gegen die Schuldnerin und wollen die Vermögensauskunft durch den GVZ abnehmen lassen. Auf den entsprechenden Antrag hin hat GVZ mitgeteilt, dass Schuldnerin unter der Anschrift xyz zwar gemeldet ist, sich dort aber nicht aufhält und nur die Post abholt. Es soll schon Strom usw. abgestellt sein. Wir haben dann im Einverständnis mit dem Gläubiger zunächst abgewartet und beim EMA-Amt erneut nachgefragt, Postanfrage auch: Ergebnis: Schuldnerin dort gemeldet und postalisch erreichbar.

Nun haben wir einen Beschluss beantragt (zur Nachtzeit pp.), weil Gläubiger wollte, dass es nun weitergeht und dies vorher mit RS abgeklärt, damit GVZ in die Wohnug kommt, sie verhaftet usw. Gericht sagt nun, dass wir eine Anschrift mitteilen sollen für die Zustellung des Beschlusses. Schön wärs, wir haben keine außer xyz. Darunter hat Gericht versucht, konnte aber keine Zustellung erreichen?

PA/EMA haben ergeben, dass sie dort gemeldet ist und postalische Anschrift hat.
Wie wird denn solch ein Beschluss zugestellt? Mit Zustellungsurkunde - Einwurf in den Briefkasten? Ich verstehe es nicht und weiss nicht so recht, was wir jetzt machen könnten.

LG Randfichte
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Loki
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#2

24.11.2016, 10:23

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Du könntest bei Gericht beantragen, dass die Zustellung durch den Justizwachtmeister vorgenommen wird. Oder ihr fahrt mal selbst vor Ort, wenn es im selben Ort liegt, und guckt nach, ob Klingel und/oder Postkasten beschriftet sind. Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit, bei der Stadt ein Owi-Verfahren anzustrengen wg Verstoßes gegen das (hier Bundesland einsetzen) Meldegesetz. Die schicken dann das Ordnungsamt hin und die gucken, was da los ist.
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